Todesfallzusammenhang Asbestose
Bei der Asbestose besteht eine gesetzliche Vermutung des Todesfallzusammenhangs.
Bei der Asbestose besteht eine gesetzliche Vermutung des Todesfallzusammenhangs.
Eine zu bejahende Anspruchsgrundlage, Berufskrankheit Nr. 4103, kann nicht durch einen Blick in die Berufskrankheitennummer 4104 gewissermaßen entfallen.
Fehlende Einsicht der Sozialrichterin bei Auslegung der Berufskrankheit Nr. 4103 I. Alternative Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose)
Lungenasbestose in Form einer Mantelfibrose im Sinne der Berufskrankheiten-Nr. 4103, bei einem lungenkrebskranken Versicherten
Minimalasbestose in Höhe von 10 bis maximal 40 Asbestkörpern pro Kubikzentimeter Lungengewebe in Deutschland, neun Jahre nach Beendigung der Asbestexposition
Berufskrankheit Nr. 4104 - Feststellung einer Minimalasbestose im Lungenkrebsfall.
Asbestfaserjahrzählung bei der Asbestose, Berufskrankheit Nr. 4103
Bildung einer Stütz-MdE, Rentensatz, bei einer Asbestoserente, Asbestoserente gestützt von nur 10 % MdE