Rücknahme der Anerkennung einer Silikose

Rücknahme der Anerkennung einer Silikose durch die Berufsgenossenschaft entgegen dem Rat der Experten;

hier: Silikosekolloquium 2010

Gelegentlich des Silikosekolloquiums 2010, wo die neuen Gutachterempfehlungen vorstellt wurden, stellte der Verfasser und Unterzeichner zur Diskussion, wie die Rücknahme einer einmal anerkannten Silikose aus Sicht der Experten, d. h. der Lungenfachärzte und Arbeitsmediziner bewertet würde.

Gewissermaßen übereinstimmend rieten die Experten in der Diskussion davon ab, eine einmal anerkannte Silikose zurückzunehmen berufsgenossenschaftlich.

Die Teilnehmer an dem Silikosekolloquium 2010 werden sich an diesen Diskussionspunkt mit Sicherheit noch erinnern.

Im Gerichtsverfahren wiederum hier etwa Sozialgericht Duisburg S 4 KN 432/14 U wird diese Aussage der Experten bzw. Reaktion der Experten dahin abgeschwächt, daß sich die Aussage des beratenden Arztes der Berufsgenossenschaft nur auf eine tatsächlich vorliegende Silikoseerkrankung bezieht, gemeint ist Prof. Dr. Schulze-Werninghaus.

Der Mißstand greift also nach wie vor um sich, daß einmal anerkannte Silikosen später wieder zurückgenommen werden, d. h. deren Anerkennung, obwohl man weiß, daß eine Besserung nicht stattfand.

Die Experten, die am Silikosekolloquium 2010 teilnahmen, wussten schon, warum die Aberkennung einer Silikose, die anerkannt ist, nicht hinnehmbar ist, und zwar wegen der unglaublichen Staubbelastung, die ein Bergmann im Falle einer Silikose erfahren hat.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

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