Unfall mit Querschnittlähmung

“WETTEN DAS“ in Deutschland,

Unfall mit der Folge einer Querschnittlähmung.

Bei einer der letzten Saalwetten ereignete sich ein schrecklicher Unfall.
Der Sohn des beteiligten Artisten und Vaters blieb offenbar mit dem Fuß hängen als er versuchte den in der Weg gestellten PKW zu überspringen.

Die Folge war eine Querschnittlähmung des verunglückten Sohnes.

Wer trägt nun die Kosten dieses Schadens.

In den Presseberichten war dies offen geblieben.

Erschwert wird die Entschädigung dadurch daß die Berufsgenossenschaften die Vorschrift der Künstler Unfallversicherung gestrichen haben, die Künstler hätten schon genug Einnahmen.
Rolf Battenstein
Fachanwalt für Sozialrecht

ps:Der Versicherungsschutz begründet sich in diesem Fall auch aus der Tatsache, daß der Unfall sich auf Betriebsstätte ereignet hat.

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Leonard Bernstein

Leonard Bernstein der berühmte Musiker und Dirigent, Autor der Westside Story starb in Oktober 1997.

Es interessiert, ob in Deutschland Leistungen für die Lebzeiten angefallen sind,Verletzenrente,insbesondere und die Hinterbliebenenleistungen bezahlt wurden.

Der Musiker hatte fünf Tage vor seinem Tod sein Ableben avisiert.

Wenn uns die Unterlagen zu verfügung stehen, könnten wir etwaige Defizite schließen helfen.

Der Musikkritiker Götz liegt offenbar falsch, wenn dieser die Leistung des Dirigenten der Art reduziert , als würde es sich in der Hauptsache tatsächlich nur um Kuhställe und Glamour gehandelt haben.

Auch hatte der US Amerikaner Bernstein kein prahlerisches Wesen an sich.
Im Gegenteil.

Dass ein Asbestkrebs in form des Peritonealmesotheliums den ganzen eine Ende setzten,
War keineswegs die Schuld der hier Beteilligten.

In so fern ist die Asbestindustrie noch eine Erklärung offen.

Die Verantwortung trifft viel mehr voll die Asbestindustrie.

mit freundlichen grüßen
Rechtsanwalt
Rolf Battenstein

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Parkinson ist eine neue Berufskrankheit in Deutschland!

Am 20. März 2024 wurde veröffentlicht, dass der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales empfohlen hat, als neue Berufskrankheit das Parkinson Syndrom durch Pestizide in die Berufskrankheitenverordnung aufzunehmen.

Unter dem Begriff Pestizide werden Pflanzenschutzmittel (beispielsweise zur Schädlingsbekämpfung), Herbizide, Fungizide und Insektizide verstanden.

Diese Pestizide kommen in erster Linie in der Landwirtschaft, im Gartenbau, in der Forstwirtschaft, in der Landschaftspflege, aber auch zur Schädlingsbekämpfung in Städten und Gebäuden zur Anwendung.

Bei der beruflichen Anwendung von Pestiziden kommt es zu einer dermalen, einer inhalativen und auch oralen Aufnahme.

Die Anerkennung der neuen Berufskrankheit soll nach mindestens 100 Anwendungstagen im Sinne einer Arbeit mit den oben genannten Pestiziden möglich sein.

Als besonders relevant werden diejenigen Tätigkeiten eingeschätzt, bei denen es zu einer dermalen und/oder inhalativen Exposition kommen kann.

Interessant ist, dass unabhängig von der Tätigkeitsdauer die eigene Vor – und Nachbereitung der Pestizidanwendung, die eigene Störungsbeseitigung im Rahmen der Pestizidanwendung oder eigenes Ausbringen der Pestizide relevant ist.

Nunmehr sind alle Erkrankungsfälle eines primären Parkinson Syndroms nach entsprechender Exposition als Berufskrankheit zu melden.

Betroffene sollten sicherstellen, dass sie sogenannte Übergangsleistungen, Verletztengeld und Verletztenrente bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft beantragen und auch Antrag auf einen rechtsbehelffähigen Bescheid hierzu stellen.

Rolf Battenstein, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

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Berufskrankheiten durch Asbest nehmen zu

Berufskrankheiten durch Asbest nehmen zu.

Dies gilt erst recht für die Mesotheliome durch Asbest. Zahlenmäßig schlägt sich dies auch zu Buche. 500 000 000 Asbestfasern pro Kubikmeter werden etwa beim Asbestspritzen erreicht.

Asbest ist nämlich ein extremer Feinstaub. Einwänden kann dadurch begegnet werden, daß man bei der Faserzählung auch die Asbestfasern kürzer als 5 Mikrometer. mitzählt.

Als Quelle für den Faktor 200 sei benannt der Asbestphysiker Rödelsberger, der entsprechend hohe Asbestfaserwerte veröffentlichte.

500 000 000 geteilt durch einen Faktor X kann als ursächlich für ein Mesotheliom angeschuldigt werden. Entsprechend häufig fällt ein Mesotheliom durch Asbest an.

Eine anderweitige Ursache als der Asbest existiert nicht. Die einschlägigen Unternehmen der Asbestindustrie sollten Entschädigungsvorkehrungen treffen, wobei die Verlagerung der Produktion in das Ausland nicht als geeignet angesehen wird. Eine solche Praxis ist umso mehr geeignet, die Kausalität zu untermauern, eine vergleichsweise Regelung sollte angestrebt werden.

Dabei sollte auf die Verjährung verzichtet werden, die nur vorsätzlich sittenwidrig ausfallen könnte.

Von der Verbreitung der Schadstoffe her dürfte die Anspruchsgrundlage auf Entschädigung weltweit bestehen.

Die Meßergebnisse sollten beigezogen werden.

Kanzlei Battenstein

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Leonard Bernstein – Asbestmesotheliom

Als seinerzeit aus Amerika die Kunde kam, daß der internationale Weltstar Leonard Bernstein, Westside Story, schwer an einem beruflichen Asbestmesotheliom erkrankt war, dachte keiner daran, die Entschädigung des Falles aufzunehmen.

Die Frage ist, ob dem Berufskrankheitsfall von Amts wegen noch nachzugehen ist.

Die Rede ist von nicht gezählten beruflichen Asbestmesotheliomen und einer Verjährungsfrist von 30 Jahren.

Rechtsanwalt

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Aufarbeitung – Asbesterkrankungsfälle

Aufarbeitung der zu Unrecht in der Vergangenheit abgelehnten Asbesterkrankungsfälle.

Wenn die falschen Ablehnungen, seien es die Ablehnungen der Spritzasbestfälle durch Asbest oder die Ablehnung von Pleuramesotheliomen rückgängig gemacht werden sollen, dann bietet sich eine chronologische Reihenfolge an.

Also sind zunächst die früher zurückliegenden Pleuramesotheliome zu entschädigen,
weil der Schaden insofern am größten ist, der bislang entstand.

Der Grundsatz ist zu beachten, daß der Schaden aus der Unfallverhütung, d.h.
aus den Berufskrankheiten wie folgt ausgeglichen wird, und zwar durch Entschädigung der mineralischen Staubbelastung in der Form, daß die Asbestbelastung beruflicher Art
zur Asbestose führte und zum Lungenkrebs sowie zum Asbestpleuramesotheliom.

Es sollten die Listen beigezogen werden, die über die Listenberufskrankheiten präventiv geführt wurden.

Die Asbestspritzunternehmen sind ebenso verantwortlich für die Asbestschäden, wie die Erfahrung lehrt.

Offenbar ist die Erstellung eines Staubkatasters für die Asbestfälle erforderlich. Der
Abarbeitung wird entgegengesehen.

 

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Asbestfälle nehmen zu

Asbestfälle nehmen zu.

Es wird ein Asbestgipfel gefordert, um endlich der Asbestkrebsfälle Herr zu werden. Das heißt, die Asbestkrebserkrankungen
bedürfen der Entschädigung als da sind:
Rippenfellkrebs, Lungenkrebs, etc.
Der Rippenfellkrebs ist etwa Beweis genug, siehe einschlägigen Fall.

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung und Berufskrankheitenversicherung sind das Heilverfahren,
die Verletztenvollrente im Rippenfellkrebsfall,
die Witwen – und Waisenrente.

Es ist nicht zu begreifen, daß die asbestgeschädigten Ehefrauen und Kinder von Asbestwerkern leer ausgehen. Nicht einmal eine Nachuntersuchung findet statt, obwohl die Asbestkrebsfälle eine sogenannte 30-Jahre-Regel kennen.

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Todesfallzusammenhang Asbestose

Gesetzliche Vermutung des Todesfallzusammenhangs am Beispiel der Asbestose, BK Nr. 4103 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung

Also nicht nur bei der Silikose sondern auch bei der Asbestose besteht eine gesetzliche Vermutung des Todesfallzusammenhangs.
Im Gesetzgebungsverfahren war seinerzeit Unmut aufgetreten, dass die Leichenruhe der Versicherten gestört würde durch vielfältige Exhumierungen.
Dem wollte man begegnen.
Leider aber ist es offenbar bis heute nicht gelungen, die Störungen in diesem Bereich zu beheben.
Hat man zwischenzeitlich die gesetzliche Vermutung auch für die Berufskrankheit Nummer 4105 vollzogen?
Zur Verdeutlichung: Die Zahl der Todesfälle betrug bei den Silikosen seinerzeit 2000 Fälle im Jahr.
Nicht viel anders wird es bei den Asbestosen sein.
Rolf Battenstein
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Sozialrecht
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Berufskrankheitenfolge Silikose

Die gesetzliche Vermutung, dass der Tod Berufskrankheitenfolge ist im Falle der Silikose

Es überrascht, dass nicht im Einzelfall eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 % angestrebt wird, weil dann doch die gesetzliche Vermutung des Paragrafen greift, dass der Tod Berufskrankheitenfolge sein kann.

Dem Rechtssuchenden kann also nur geraten werden, ab einer MdE von 20 % in seinem Fall die 50 % MdE anzustreben.

Hohe Kosten stehen der Entschädigung nicht entgegen.

Der Bergmann darf nicht länger leer ausgehen.

Es stehen die Rechtsbehelfe offen von Widerspruch, Klage, Berufung und nicht zuletzt das Bundessozialgericht.

Besonderes Augenmerk muss auf die arbeitstechnischen Voraussetzungen gelegt werden, weil dort oftmals Ungereimtheiten auftreten.

Rolf Battenstein
Fachanwalt für Sozialrecht

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Staubmessungen im Untertagebergbau

100 FEINSTAUBJAHRE – 86 FEINSTAUBJAHRE – 2 QUARZFEINSTAUBJAHRE

STAUBMESSUNGEN IM UNTERTAGEBERGBAU

BERICHT EINES ZEITZEUGEN
Stellt ein Arzt eine Berufskrankheitenanzeige, weil ein ehemaliger Bergmann unter einer Erkrankung der Atemwege leidet, so muss die Berufsgenossenschaft grundsätzlich von Amts wegen die in Betracht kommenden Berufskrankheiten prüfen.

Jenseits der Berufskrankheit Nummer 4111 zählen hierzu auch die Berufskrankheiten Ziffern BK Nr. 4101, BK Nr. 4301 und 4302 sowie BK Nr. 1315.

Seit August 2022 ist auch eine neue Berufskrankheit nach § 9 Absatz 2 SGB VII zu prüfen, chronisch obstruktive Atemwegserkrankung einschließlich Emphysem nach Einwirkung von 2 Quarzfeinstaubjahren.

Hervorgehoben werden müssen die Erfahrungen eines Versicherten, der erhebliche Atemwegsbelastungen unter Tage als Hauer und im Streckenvortrieb sowie in seiner Tätigkeit als Staubmesser im untertägigen Bergbau im Ruhrgebiet davongetragen hat.

Dieser Versicherte wehrt sich gegen die Berechnung der Präventionsabteilung der BG RCI, die eine Feinstaubjahrberechnung erstellt hat, die sehr niedrig ausgefallen ist.

Durch seine Erfahrungen in den letzten 10 Jahre seines Berufslebens als Staubmesser unter Tage bestreitet der Versicherte entschieden die Richtigkeit der Berechnungen der Präventionsabteilung auf der Basis der Angaben von Staubmessungen des Arbeitgebers.

Hierzu führt der Versicherte folgendes aus:
Diese Staubmessungen erfolgten immer nach vorheriger Anmeldung.
Die Kumpel unter Tage beschwerten sich, dass bei Eintreffen der Staubmesser immer sehr viel Wasser zum Einsatz gekommen ist, damit die Staubentwicklung sich geringer darstellte, als sie tatsächlich war.

Die extreme Zugabe von Wasser führte tatsächlich dazu, dass die Kohle nicht richtig gefördert werden konnte, worüber sich die Kumpel beschwerten.

Die Kumpel sagten dann, wenn ihr Staubmesser wieder weg seid, wird das Wasser wieder entzogen und dann können wir unter Tage wieder nichts sehen.

Tatsächlich gab es die Staubstufen 1 bis 5.

Es kam vor, und zwar regelmäßig, dass man unter Tage wie vor eine Wand lief, weil man nichts mehr sehen konnte.

Im Streckenvortrieb hat der Versicherte mit einem Kollegen als Staubmesser gearbeitet.

Im Kohlenrevier waren fünf Staubmesser regelmäßig unter Tage.

In extremen Kohlenrevieren kam es regelmäßig vor, so der Zeitzeuge und Staubmesser, dass die Messungen so oft wiederholt worden sind, bis sie „stimmten“, also niedrig genug waren.

Solche Messungen mussten dann drei- bis viermal wiederholt werden, im Kohlenrevier bzw. im Streckenvortrieb auch zwei- bis dreimal.

Hierzu ist zu sagen, dass jeder Staubmesser fünf Filter dabei hatte.

In diesen extremen Revieren oder Streckenvortrieben waren bereits nach 15 Minuten die Filter voll.

Wenn dann nach etwa 15 Minuten drei Filter bereits vollgelaufen waren, wurde der Vorgesetzte kontaktiert und die Messung wurde abgebrochen, weil ein ausreichend niedriges Ergebnis nicht zu erzielen war.

In Kenntnis dieser Abläufe von Staubmessungen unter Tage muss davon ausgegangen werden, dass die bei den Berechnungen der Präventionsabteilungen zu Rate gezogenen Staubwerte, welche auf der Basis solcher Messvorgänge zur Verfügung gestellt werden, regelmäßig viel zu niedrige Werte zugrunde liegen.

Dieser Ablauf bei der Staubmessung hat Bedeutung für Parallelfälle, in denen betroffene Versicherte Schwierigkeiten haben, ihre Feinstaubjahre mit 100 oder 86 Feinstaubjahren zu erfüllen.

Nach einer Tätigkeit unter Tage sollte auch regelmäßig geprüft werden, ob eine Silikose sich entwickelt, die auch Jahrzehnte nach der Belastung auftreten bzw. zur Darstellung kommen kann.

Des Weiteren sollte auch auf das Vorliegen einer BK Nr. 4301/4302 sowie 1315 geprüft werden.

Denn im Streckenvortrieb wurde verpresst.

Isocyanate im Sinne der Berufskrankheit Nummer 1315 wirkten durch den Einsatz von Gebirgsverfestigern auf Bergleute unter Tage ein.

Im untertägigen Bergbau wurden betriebsärztliche Untersuchungen durchgeführt, deren Ergebnisse beigezogen und im Feststellungsverfahren einer Berufskrankheit eines Bergmanns ausgewertet werden müssen.

Rolf Battenstein
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Sozialrecht

 

 

 

 

 

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