Staubmessungen bezüglich der Berufskrankheit der Bergleute

Staubmessungen bezüglich der Berufskrankheit der Bergleute Nr. 4111, Emphysembronchitis bzw. Bergarbeiter-Bronchitis

Nachdem die Berufsgenossenschaft in einem Fall Az. 04/004067 zunächst 65,6 Feinstaubjahre, Berechnungsmodell Prof. Dr. Ing. Bauer, ermittelte, sollen es nach der Arbeitgeberauskunft der Deutschen Steinkohle AG nur noch 19,47 Feinstaubjahre gewesen sein, bezogen auf die konkreten Verhältnisse.

Dieser Arbeitgeberauskunft folgt die Bergbau-Berufsgenossenschaft bzw. Berufsgenossenschaft RCI lieber als dem Berechnungsmodell von Prof. Dr. Ing. Bauer.

Was aber tatsächlich unter Tage stattfand, beschrieb der erkrankte Bergmann so:

„Er habe die letzten 10 Jahre seines Berufslebens als Staubmesser unter Tage gearbeitet.

Diese Staubmessungen seien immer nach vorheriger Anmeldung erfolgt.

Die Kumpel unter Tage hätten sich beschwert, dass bei Eintreffen der Staubmesser immer sehr viel Wasser zum Einsatz gekommen ist, damit die Staubentwicklung sich geringer darstellte, als sie tatsächlich war.

Die extreme Zugabe von Wasser führte dazu, dass die Kohle nicht richtig gefördert werden konnte, worüber sich die Kumpel beschwerten.

Die Kumpel sagten dann, wenn ihr Staubmesser wieder weg seid, wird das Wasser wieder entzogen und dann können wir unter Tage wieder nichts sehen.

Die Messungen hätten so oft wiederholt werden müssen, bis sie „stimmten“.

Wenn man bedenkt, was Feinstaub für die Lunge bedeutet, und wenn man bedenkt, dass die Berufsgenossenschaften regelmäßig 100 Feinstaubjahre fordern, sollte diesen Hinweisen eines Staubmessers nachgegangen werden.

Es kann nicht sein, dass hier geschönte Werte praktiziert werden, zu Lasten des betroffenen Bergmannes.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

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