Gonarthrose, neue Berufskrankheit 2112

Gonarthrose, neue Berufskrankheit 2112

Setzt eine kumulative Einwirkungsdauer während des Arbeitslebens von mindestens 13.000 Stunden voraus.

Sind also die 13.000 Stunden erfüllt und kausal eine Gonarthrose feststellbar, muß die Berufsgenossenschaft entschädigen mit Verletztenrente nach einer MdE etwa von 20 % und Übergangsleistungen für fünf Jahre ab Aufgabe der gefährdenden Tätigkeiten.

Dabei muß noch darauf geachtet werden, daß es sich bei den Knien um paarige Organe handelt mit der Folge, daß die jeweilige Verletzung des betreffenden Knies nicht mit einem gesunden anderen Knie kompensiert werden kann.

Dies führt zu einer Erhöhung der Gesamt-MdE.

Hat nun also ein Versicherter die Voraussetzung erfüllt, 13.000 Stunden arbeitstechnische Einwirkung und das Vorliegen einer Gonarthrose beidseits, passiert ihm folgendes.

Die Berufsgenossenschaft wendet ein:

„Es waren bis zum Erkrankungsbeginn lediglich ca. 4.400 Stunden kniebelastende Tätigkeit feststellbar.“

Damit folgt der Ablehnungsbescheid der Berufsgenossenschaft statt der Feststellung der Verletztenrente und der Übergangsleistungen.

Die Kausalitätsnorm läßt gewissermaßen grüßen, wird allerdings in der Entschädigungspraxis der Berufsgenossenschaft nicht praktiziert.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

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