Schäden auf dem gedeckten Rückweg

Schüler am 16.08.1993 auf dem direkten Rückweg von einer schulischen Pflichtveranstaltung im Arbeitsamt BIZ Hannover vom Zug erfaßt. Meldung des Versicherungsfalls mehr als 20 Jahre später beim Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover

Der Fall gibt Anlaß dazu, zwischen einem Betriebsweg und einem normalen Weg zu unterscheiden, weil bei einem Betriebsweg der Einwand der Lösung nach zwei Stunden Unterbrechung nicht greift.

Betriebsweg ist etwa der Weg von einer Arbeitsstätte zur anderen.

Um einen Betriebsweg handelt es sich offenbar auch beim Weg zu einem außerhalb des Stammbetriebes gelegenen Betrieb oder zu außerhalb der üblichen Arbeitszeit angeordneter zusätzlicher Tätigkeit an einem anderen Ort als der Betriebsstätte.

Näheres bei Bereiter-Hahn, Gesetzliche Unfallversicherung A 326a zu § 8 SGB VII.

Die Minderung der Erwerbsfähigkeit für die Verletztenrente macht hier etwa 60 % aus.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

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