Verletztenrente aufgrund einer beruflichen Lärmschwerhörigkeit

Bei einem ehemaligen Fliesenleger steht im Streit, ob die berufliche Lärmschwerhörigkeit mit einer höheren Verletztenrente als einer solchen nach einer MdE von 10 % zu gewähren ist und ab einem früheren Zeitpunkt, und zwar bei Stützsituation. Der Gerichtsgutachter errechnete einen Hörverlust von 40 % aus dem Sprachaudiogramm, welches maßgeblich ist.

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