Lärmschwerhörigkeit aus dem Orchestergraben

Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit Nr. 2301 der Deutschen Liste aus dem Orchestergraben

Der Londoner Bratscher Jonathan Goldscheider gewann offenbar in I. Instanz den Prozess um ein Schalltrauma mit Hörverlust, welches in der Probe zu Wagners Walküre erlitten worden ist.

So berichtet es die Rheinische Post am 06.04.2018.

Ein deutscher Musiker bräuchte in einem solchen Fall nicht den Arbeitgeber bzw. das Opernhaus zu verklagen.

Zuständig wäre in einem solchen Fall in Deutschland vielmehr die deutsche Berufsgenossenschaft, die das Vorliegen einer beruflichen Lärmschwerhörigkeit, Berufskrankheit Nr. 2301 zu prüfen hätte und ob eine Entschädigung zu leisten ist.

Leistungen wären insbesondere die Verletztenrente, die unabhängig vom Verdienstausfall gewährt wird und die Übergangsleistungen für fünf Jahre ab Aufgabe der gefährdenden Tätigkeiten.

Ganz prosaisch wäre also der Orchestergraben im Opernhaus ein Lärmbetrieb, dessen Lärmquellen die Musiker während ihrer Arbeit gegenüber exponiert sind.

Im Sozialgerichtsprozess geht es dann auch nicht um eine Summe von 850.000 Euro Schadenersatz, sondern vielmehr darum, wie hoch abstrakt berechnet die MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) ausfällt.

Eine gering- bis mittelgradige Lärmschwerhörigkeit beruflicher Art ergibt einen Rentensatz von 20 % MdE, was etwa dem gleichen Prozentsatz des Nettoeinkommens entspräche.

Ohrgeräusche können den Rentensatz erhöhen.

Dies giltt insbesondere dann, wenn diese beim Einschlafen stören.

Dass ein Morbus Menière während der Probe zu Wagner Walküre schicksalhaft ausgebrochen wäre, dieser Argumentation des Opernhauses mochte die Richterin in England nicht folgen.

Der Einwand des Opernhauses in England auf zufälligen Ausbruch der Krankheit in der Probe ist der Einwand der berühmten Gelegenheitsursache, die aber meistens nicht zu beweisen ist, weil es sich dabei um eine hypothetisch-reserveursächliche Einwendung handelt.

Der Beweis ist einfach nicht zu führen, dass zum selben Zeitpunkt auch ohne die Lärmbelastung der Schaden ausgebrochen wäre.

Allerdings müssen auch hier in Deutschland die Musiker um ihre Entschädigung im Sinne der beruflichen Lärmschwerhörigkeit kämpfen.

Von alleine oder von Amts wegen werden diese Leistungen leider nicht festgestellt.

Rolf Battenstein
Fachanwalt für Sozialrecht

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Verletztenrente aufgrund einer beruflichen Lärmschwerhörigkeit

Bei einem ehemaligen Fliesenleger steht im Streit, ob die berufliche Lärmschwerhörigkeit mit einer höheren Verletztenrente als einer solchen nach einer MdE von 10 % zu gewähren ist und ab einem früheren Zeitpunkt, und zwar bei Stützsituation.

Der Gerichtsgutachter errechnete einen Hörverlust von 40 % aus dem Sprachaudiogramm, welches maßgeblich ist.

Gleichwohl hielt der Gerichtsgutachter an einer MdE von 10 % fest.

Dagegen ist zu setzen, daß bei einem Hörverlust von 40 % eine MdE von 20 % resultiert und bei einem 20 %tigen Hörverlust eine solche MdE von 10 %.

Kommen störende Ohrgeräusche hinzu, die beim Einschlafen stören, ist ein MdE-Zuschlag bei der Gesamt-MdE-Bildung zu berücksichtigen.

Die Gesamt-MdE darf allerdings nicht „integrierend“ gebildet werden, sondern nach der üblichen Regel, ob eine wechselseitige Verstärkung stattfindet, und zwar zwischen Hörverlusten beruflicher Art und Ohrgeräusch.

In einem solchen Fall sind die Einzelgrade jeweils anzuheben und sodann die Gesamt-MdE zu bilden.

Es ist zu berücksichtigen, daß die Ohrgeräusche die Hörverluste verstärken können.

Mithin kann im angesprochenen Fall sehr wohl eine MdE von 25 % bzw. 30 % als Gesamt-MdE resultieren.

Durch einen Fehler des Gerichtsgutachters bekommt der Kläger gewissermaßen die MdE halbiert.

Während ihm zutreffender Ansicht nach mindestens 20 % allein für die Hörverluste aus dem Sprachaudiogramm zustehen.

Wäre gleichzeitig der Tieftonbereich betroffen, so kann dies durch die Lärmspitzen verursacht sein, so daß ein Abschlag zu Lasten der MdE insofern nicht stattfinden darf.

Im übrigen ist der Berufskrankheitsfolgezustand nicht teilbar.

In der Entschädigungspraxis zeigt sich eine Entwicklung, daß eine MdE von 20 % so gut wie gar nicht mehr erreicht wird bzw. nur unter erschwerten Voraussetzungen.

Merkblätter, welche die Berufsgenossenschaften anwenden, sind auch von den Berufsgenossenschaften herausgegeben, was ihren Charakter als antizipierte Parteigutachten belegt.

Also größte Vorsicht dabei, d.h. bei deren Anwendung.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

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