Beruflich bedingter Blasenkrebs nach Exposition gegenüber aromatischen Aminen

Eilmeldung Beruflich bedingter Blasenkrebs nach Exposition gegenüber aromatischen Aminen - BK 1301 Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 17.06.2024 B 2 U 9/23 R und B 2 U 10/23 R Am heutigen Tage konnte ein großer Erfolg für Rechtsuchende erzielt werden, bei denen 1. eine Belastung gegenüber aromatischen Aminen bestritten wird nach Einsatz von sogenannten Schmierfetten/Staufferfetten/Staucherfetten am Arbeitsplatz. (Derartige Belastungen können etwa im Beruf des Schlossers auftreten.) 2. ⁠ denen entgegen gehalten wird, ihre berufliche Belastung gegenüber aromatischen Aminen unterschreite um ein Vielfaches die erforderliche Dosis, die für einen Kausalzusammenhang zu fordern sei. 3. Bei denen eine berufliche Belastung gegenüber o- Anisidin (beispielsweise durch Auftrag von Unterbodenschutz) bestand, denn hier sind weitere arbeitsmedizinische Ermittlungen notwendig. Dies ist ein wichtiger Fortschritt in der Entschädigungspraxis berufsbedingter Blasenkrebserkrankungen, die von der Fallzahl her gesehen sich in den letzten Jahren hinsichtlich der Berufskrankheitenanzeigen verdoppelt haben, nicht aber in der Zahl der Anerkennung und Entschädigung. Rolf Battenstein Rechtsanwalt Fachanwalt für Sozialrecht

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