{"id":862,"date":"2022-09-09T14:05:17","date_gmt":"2022-09-09T12:05:17","guid":{"rendered":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/?p=862"},"modified":"2025-02-03T12:55:40","modified_gmt":"2025-02-03T10:55:40","slug":"update-berufskrankheit-copd-nach-2-quarz-feinstaubjahren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/2022\/09\/09\/update-berufskrankheit-copd-nach-2-quarz-feinstaubjahren\/","title":{"rendered":"Update: Berufskrankheit COPD nach 2 Quarz-Feinstaubjahren"},"content":{"rendered":"<p>DER UM SEINE GESUNDHEIT UND SEINE<br \/>\nBERUFSKRANKHEITENENTSCH\u00c4DIGUNG GEBRACHTE DEUTSCHE<br \/>\nBERGMANN<\/p>\n<p>EIN UPDATE ANL\u00c4SSLICH DER EINF\u00dcHRUNG DER NEUEN<br \/>\nBERUFSKRANKHEIT COPD NACH 2 QUARZ-FEINSTAUBJAHREN<\/p>\n<p>In den goldenen Zeiten des Bergbaus, d.h. in der Wirtschaftswunderzeit, wo der Bergmann noch der Held der Nation war, wurde berufsgenossenschaftlich der Eindruck vermittelt, da\u00df es im Prinzip nur die Steinstaublunge, d.h. die Silikose und ihre Komplikation in Form der Silikotuberkulose seien, an denen der Bergmann erkranken k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Die Arbeitsverh\u00e4ltnisse ansonsten wurden in Ansehung von Atemwegserkrankungen als unkritisch angesehen, etwa die Belastung gegen\u00fcber Kohlenstaub und die daraus resultierende Anthrakose.<\/p>\n<p>Dies hielt sich, die Annahme n\u00e4mlich, da\u00df die Arbeitsverh\u00e4ltnisse unter Tage ansonsten in Ansehung der Atemwegserkrankungen unkritisch seien, bis in das dritte Jahrtausend, d.h. gewisserma\u00dfen bis in die heutige Zeit.<\/p>\n<p>Gleichwohl griff unsere Anwaltspraxis ab Aufnahme der anwaltlichen T\u00e4tigkeit bundesweit auch die F\u00e4lle auf, wo die Berufsgenossenschaft allenfalls eine beginnende Silikose feststellen mochte, der Atemwegsschaden selbst aber w\u00e4re durch eine schicksalhafte obstruktive Bronchialerkrankung zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>Nachgerade bei jeder abgelehnten Silikose wurde also unsererseits Antrag auf Anerkennung dann eben einer Berufskrankheit 4301\/4302 (Asthma Bronchiale\/Obstruktive Atemwegserkrankung) gestellt. Dabei konnte also einmal die Ablehnung einer Silikose dem Grunde nach oder aber die Ablehnung einer Entsch\u00e4digungspflicht f\u00fcr die dem Grunde nach anerkannte Silikose vorausgegangen sein.<\/p>\n<p>Von letzterer Art fallen j\u00e4hrlich etwa 1.500 F\u00e4lle im Schnitt der Jahre an.<\/p>\n<p>Schwerste Sch\u00e4den f\u00fcr die Bergleute brachte die \u00c4nderung der Begutachtungspraxis, durch die sog. Moerser Konvention in den 70er Jahren einsetzend mit sich.<\/p>\n<p>So wollte man offenbar gutachterlich und berufsgenossenschaftlich nur noch dann eine rentenberechtigende MdE f\u00fcr die Verletztenrente anerkennen, wenn eine Silikose nach der sogenannten ILO Klassifikation 3\/3 feststellbar war.<\/p>\n<p>In der Erfahrung und Erinnerung des Verfassers befinden sich F\u00e4lle, die zuvor mit 70% MdE als Staublunge bedacht waren, nach der Moerser Konvention aber nunmehr nur noch wohlwollende 20 % MdE ausmachen sollten.<\/p>\n<p>Berufsgenossenschaftlich ging damals parallel zu der Anwendung der Moerser Konvention eine Meldung durch die Medien, da\u00df die schweren F\u00e4lle an Silikose r\u00fcckl\u00e4ufig seien.<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich aber war nur die Begutachtungspraxis ge\u00e4ndert worden, mit dem fatalen Ergebnis, da\u00df die Rentenwerte um 50 % gek\u00fcrzt werden konnten.<\/p>\n<p>Die Auswirkungen der Moerser Konvention betreffen aber nicht nur die damals erkrankten Bergleute, sondern auch jeden Neufall einer Silikoseerkrankung, der auch lange nach der Pensionierung des Bergmannes auftreten kann.<\/p>\n<p>Was die Berufsgenossenschaft und mit ihr die Gutachter unterlassen, ist die Pr\u00fcfung im Sinne einer sog. abstrakten Schadensberechnung, Anstellung eines Vergleichs vorher\/nachher, in welchem Umfang durch die festgestellte Silikose<br \/>\nErwerbsm\u00f6glichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entfallen sind.<\/p>\n<p>Diese Pr\u00fcfung schreibt nunmehr das Gesetz sogar selbst zwingend vor, \u00a7 56 Abs. 2 SGB VII.<\/p>\n<p>Fr\u00fchere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, da\u00df aus prophylaktischem Ansatz entfallende Arbeitspl\u00e4tze bei Feststellung einer MdE f\u00fcr eine entstandene Silikose nicht mitzuber\u00fccksichtigen w\u00e4ren, sind aufgrund der Fassung des Sozialgesetzbuches VII, hier \u00a7 56 Abs. 2 SGB VII \u00fcberholt.<\/p>\n<p>Zum Beweis dessen wird der Gesetzeswortlaut an dieser Stelle w\u00f6rtlich wiedergegeben.<\/p>\n<p>\u00a7 56 Abs. 2 SGB lautet im ersten Satz wie folgt:<\/p>\n<p>\u201eDie Minderung der Erwerbsf\u00e4higkeit richtet sich nach dem Umfang der sich aus der Beeintr\u00e4chtigung des k\u00f6rperlichen und geistigen Leistungsverm\u00f6gens ergebenden verminderten Arbeitsm\u00f6glichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens.&#8220;<\/p>\n<p>D.h.. nach dem Gesetzeswortlaut ist in erster Stufe zu pr\u00fcfen, ob eine k\u00f6rperliche Beeintr\u00e4chtigung vorliegt.<\/p>\n<p>Eine Silikose stellt eine Vernarbung dar, und zwar in der Lunge, die dadurch versteift<br \/>\nist.<\/p>\n<p>In der zweiten Stufe stellt sich dann die Frage nach der Verminderung der Erwerbsm\u00f6glichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens.<\/p>\n<p>Nach Z\u00e4hlungen der IG-Metall war vor der Wiedervereinigung seinerzeit f\u00fcr die alten Bundesl\u00e4nder festzustellen, da\u00df 9 Mio. Arbeitspl\u00e4tze atemwegsbelastet waren.<\/p>\n<p>Diese Erwerbsm\u00f6glichkeiten entsprechend belasteter Art entfallen f\u00fcr einen Bergmann, bei dem eine Silikose festgestellt ist.<\/p>\n<p>Daraus errechnet sich dann nach der zwingenden Vorgabe des Gesetzes der Rentensatz.<\/p>\n<p>Ergibt die MdE einen Satz von 20 % (Einstiegssatz), entspricht das grob gesagt 20 % des Nettoeinkommens, das j\u00e4hrlich zu dynamisieren ist entsprechend den Rentenanpassungsgesetzen und -Verordnungen.<\/p>\n<p>Diese Leistungen setzen einen konkreten Verdienstausfall nicht voraus, weil abstrakte Schadensberechnung, und sind steuerfrei.<\/p>\n<p>Offenbar aus Kostengr\u00fcnden wurde berufsgenossenschaftlich die Anerkennung und Entsch\u00e4digung von Silikosen au\u00dferordentlich restriktiv gehandhabt, obwohl in keinem Fall der R\u00f6ntgenbefund einer Silikose dem klinischen Bild entspricht, das sehr viel schlimmer ausfallen kann.<\/p>\n<p>Aber nicht nur in den j\u00e4hrlichen 1.500 Silikosef\u00e4llen, die nur dem Grunde nach anerkannt werden, wird die Entsch\u00e4digung zu Unrecht abgelehnt.<\/p>\n<p>Auch die berenteten Silikosen werden mit zu niedrigen Rentens\u00e4tzen bedacht, indem man immer wieder berufsgenossenschaftlich versucht, die Obstruktionen in den Atemwegen als schicksalhaft hinzustellen.<\/p>\n<p>Selbst die Erweiterung der Berufskrankheitenliste um die F\u00e4lle der Berufskrankheit 4111 (chronische obstruktive Bronchitis oder Emphysem von Bergleuten unter Tage im Steinkohlebergbau bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von in der Regel 100 Feinstaubjahren) hat f\u00fcr die Bergleute der ersten Stunde und der 50er, 60er, 70er Jahre keine Erleichterung gebracht.<\/p>\n<p>Denn F\u00e4lle aus der Vorzeit vor der Erweiterung der Berufskrankheitenliste zum 01.01.1993 werden nicht entsch\u00e4digt.<\/p>\n<p>Die Berufsgenossenschaft pr\u00fcft also, ob die chronische obstruktive Bronchitis oder das Emphysem schon vor dem Stichtag aufgetreten ist, also bereits in 1992 oder fr\u00fcher, und lehnt mit dieser Begr\u00fcndung die berufsgenossenschaftliche Entsch\u00e4digung auch dann ab, wenn der Versicherte etwa 150 Feinstaubjahre entsprechender Art aufweist.<\/p>\n<p>Freiwillig pr\u00fcft die Berufsgenossenschaft in solchen F\u00e4llen nicht, ob denn dann nicht wenigstens eine Berufskrankheit Nr. 4301\/4302 festzustellen ist.<\/p>\n<p>Ein weiteres Kapitel sind die unter Tage erlittenen Asbestkrebsfalle, insbesondere in Form der Asbestmesotheliome, Berufskrankheiten 4103 bis 4105, welch letztere in deutlicher Anzahl aufgetreten sind.<\/p>\n<p>Unsere Anwaltskanzlei hegt die Bef\u00fcrchtung, da\u00df unter Tage zu Zwecken des Brandschutzes auch Asbest zum Einsatz gekommen ist.<\/p>\n<p>Asbesteinwirkungen k\u00f6nnen Untertage auch von Kupplungen und Bremsbel\u00e4gen und<br \/>\n\u00e4hnlichem ausgegangen sein.<\/p>\n<p>Mitglieder der Grubenwehr konnten gegen\u00fcber asbesthaltigen Feuerschutz oder<br \/>\nAtemschutz exponiert sein.<\/p>\n<p>Untertage wurden auch elektrische Leitungen\/Schaltk\u00e4sten asbestisoliert. Jedenfalls zeugt die hohe Zahl von im Bergbau aufgetretenen Asbestmesotheliomen f\u00fcr erhebliche Einwirkungen Untertage.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich stellt sich heraus, da\u00df seinerzeit asbesthaltige Staubmasken unter Tage verwendet worden sind, welche f\u00fcr die Entstehung des Mesothelioms urs\u00e4chlich wurden.<\/p>\n<p>Aber auch L\u00e4rmbelastungen k\u00f6nnen entsch\u00e4digungspflichtig sein, was die L\u00e4rmverh\u00e4ltnisse Untertage anbetrifft, BK Nr.2301, genauso wie berufliche Wirbels\u00e4ulenerkrankungen, z.B. der Lendenwirbels\u00e4ule, BK Nr.2108 und die zeniskuserkrankungen\/Gonarthrosen, BK 2102\/2112.<\/p>\n<p>Da\u00df etwa eine St\u00fctzsituation aus Anla\u00df einer dem Grunde nach anerkannten Silikose und einer L\u00e4rmschwerh\u00f6rigkeit me\u00dfbaren Grades anerkannt w\u00fcrde, konnte der Bergmann bis zu der Entwicklung der sogenannten Bochumer Empfehlungen nicht hoffen.<\/p>\n<p>Angeblich sollte eine Silikose unterhalb einer MdE von 20 % nicht me\u00dfbar sein, also keine solche in H\u00f6he der MdE von 15 oder 10 %, so die Praxis bis zur Bochumer Empfehlung.<\/p>\n<p>Da\u00df dies nicht richtig war, folgte damals wie heute schon aus den Regeln der abstrakten Schadensberechnung und aus der Tatsache, da\u00df es sogar R\u00f6ntgenbefunde gibt, die die Silikose bereits nachweisen.<\/p>\n<p>Die Berufsgenossenschaften leiten regelm\u00e4\u00dfig keine Feststellungsverfahren zu den unterschiedlichen Atemwegserkrankungen, die Untertage erworben werden k\u00f6nnen, ein, weil die betreffenden Schadstoffbelastungen vom Versicherten nicht bezeichnet werden oder werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Demgegen\u00fcber mu\u00df deutlich gesagt werden, da\u00df es Amtsermittlungspflicht der Berufsgenossenschaft ist, die auftretenden Sch\u00e4den und Belastungen zu ermitteln und zu entsch\u00e4digen, statt etwa nur eine Quarzstaubbelastung zu pr\u00fcfen und deren Entsch\u00e4digungswert in Abrede zu stellen, bis 2008 gest\u00fctzt auf eine h\u00f6chst anfechtbare Moerser Konvention.<\/p>\n<p>Erstaunlich ist die Entwicklung, die die Berufskrankheit 4111 genommen hat.<\/p>\n<p>Obwohl bei Einf\u00fchrung der BK Nr. 4111 die Arbeitsmediziner bei der Pr\u00fcfung der Epidemiologie und Kohorten die Feinstaubjahre nach der Berechnungsmethode von Prof. Bauer zugrunde gelegt haben, werden fl\u00e4chendeckend den Bergleuten angeblich konkreter Berechnungen auf der Basis arbeitgeberseitiger Messungen entgegengehalten, die eigentlich immer weit hinter den Vergleichsberechnungen nach Prof. Bauer zur\u00fcckbleiben.<\/p>\n<p>Das hei\u00dft bei der Entsch\u00e4digung wird eine andere Berechnung, die sich offenbar nachteilig f\u00fcr die Betroffenen auswirkt, angewendet als diejenige, die den Studien zu der eigentlichen Berufskrankheit 4111 zugrunde lag.<\/p>\n<p>Durch die Formulierung in der Regel 100 Feinstaubjahre ist der Tatbestand der Berufskrankheit relativ offen gefasst.<\/p>\n<p>Nun soll aber nur der Nichtraucher bereits bei weniger als 100 Feinstaubjahren Ber\u00fccksichtigung finden, obwohl doch der Raucher noch viel eher durch eine zus\u00e4tzliche Feinstaubjahrbelastung erkranken d\u00fcrfte als der Nichtraucher oder Nieraucher.<\/p>\n<p>Es verbleibt das Geheimnis der BG RCI als Fachberufsgenossenschaft, weshalb im Falle einer BK Meldung bspw. zur BK Nr. 4101 im Falle einer Ablehnung nicht auch die BK 4111, 4301, 4302 oder 1315 gepr\u00fcft werden.<\/p>\n<p>Mit Sicherheit wird auch die neue Berufskrankheit Chronische obstruktive Atemwegserkrankung einschlie\u00dflich Emphysem bei Nachweis von 2 Quarz-Feinstaubjahren nach \u00a7 9 Absatz 2 SGB VII nicht von Amts wegen seitens der Berufsgenossenschaften gepr\u00fcft werden sondern erst auf entsprechenden Antrag eines Versicherten hin.<\/p>\n<p>Die Unterlassungen der Berufsgenossenschaft sind mannigfaltig, was die arbeitstechnischen Bedingungen anbetrifft und sp\u00e4ter die Entsch\u00e4digungspraxis, da\u00df der betroffene Bergmann offenbar auf den Rechtsweg angewiesen ist, weil die Berufsgenossenschaft praktisch freiwillig nicht zu zahlen bereit ist, was die Pilotfalle des Bergarbeiteremphysems anbetrifft, bei Nachweis von 100 Feinstaubjahren, was die dem Grunde nach anerkannten Silikosen von 1.500 F\u00e4llen im Jahr anbetrifft, usw.<br \/>\nNicht einmal die gesetzlichen \u00dcbergangsleistungen bei Aufgabe der gef\u00e4hrdenden T\u00e4tigkeit durch den Bergmann f\u00fcr die Verdienstausf\u00e4lle in den ersten f\u00fcnf Jahren scheinen garantiert zu sein, welche neben der Verletztenrente z.B. aus Anla\u00df einer Silikose zu gew\u00e4hren waren oder sind.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich mu\u00df man sich fragen, ob in Anbetracht der schlimmen arbeitstechnischen Gegebenheiten unter Tage, wie im Anhang beschrieben, die Schmerzensgeldanspr\u00fcche des Bergmanns gegen den Arbeitgeber vom Gesetzgeber wirksam haben ausgeschlossen werden k\u00f6nnen und ob tats\u00e4chlich in die Verletztenrente ein Schmerzensgeld eingeschlossen ist, wie das betreffende Bundesministerium in einem<br \/>\nFall des Petitionsausschusses beim Deutschen Bundestag behauptet hat.<\/p>\n<p>Bei Ablehnung des Versicherungsfalles durch die Berufsgenossenschaft haftet ggf. Der Arbeitgeber nach \u00a7 670 BGB analog f\u00fcr die Sch\u00e4den aus gef\u00e4hrlicher Arbeit, eben weil der Lohn nicht die Einbu\u00dfe an Gesundheit und Leben ausgleicht.<\/p>\n<p>Hier ist eine beachtliche Altlast zu verzeichnen, welche hilfsweise die ehemaligen Arbeitgeber treffen kann, wenn die BG nicht anerkennt bzw. abhilft.<\/p>\n<p>Keinesfalls schlie\u00dflich sollte sich der Bergmann die K\u00fcrzung seiner durch eigene Beitr\u00e4ge verdienten Knappschafts- bzw. Rentenversicherungsleistungen gefallen lassen, wenn die Verletztenrente der Berufsgenossenschaft z.B. als Entsch\u00e4digung f\u00fcr einen Berufskrebs geleistet wird, etwa im Falle der BK 4105 (dem schmerzhaftesten Berufskrebs, den wir kennen, dem Mesotheliom) nach Tragen von asbesthaltigen Staubmasken Untertage.<\/p>\n<p>Berufsgenossenschaftsleistungen sind echte Entsch\u00e4digungsleistungen \u00f6ffentlichrechtlicher Art, inkl. Schmerzensgeld etwa, w\u00e4hrend die Rentenversicherungsleistungen wie erw\u00e4hnt aufgrund auch der Beitr\u00e4ge des Versicherten erbracht werden.<\/p>\n<p>Es fehlt also insofern an der n\u00f6tigen Kongruenz der Leistungen, was einer Anrechnung der BG-Leistungen auf die Rentenversicherungsleistungen entgegensteht, welche unter deutlicher Verletzung der Eigentumsgarantie nicht selten auf weniger als 1\/10 des gesetzlichen Betrages heruntergek\u00fcrzt werden.<\/p>\n<p>Der Bergmann oder dessen Witwe erh\u00e4lt dann von der Knappschaft vielleicht gerade noch eine Rente von 50,00 EUR, wenn aufgrund der BG-Rente die Rentenzahlung der Deutschen Rentenversicherung gek\u00fcrzt wird.<\/p>\n<p>Nicht hinnehmbar ist, wenn die Berufsgenossenschaft bei einer Silikose von 50 % MdE oder mehr, \u00a7 63 SGB VII, oder auch bei einer MdE darunter die Hinterbliebenenleistungen ablehnt.<\/p>\n<p>Rolf Battenstein<br \/>\nRechtsanwalt<br \/>\nFachanwalt f\u00fcr Sozialrecht<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Ein Update anl\u00e4sslich der Einf\u00fchrung der neuen Berufskrankheit COPD nach 2 Quarz-Feinstaubjahren","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1,121],"tags":[1080,234,877,1079,38,977,1078],"class_list":["post-862","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein","category-berufskrankheiten-rechtsprechung-zur-berufskrankheit","tag-atemwegsschaden","tag-copd","tag-feinstaubjahre","tag-quarz-feinstaubjahren","tag-silikose","tag-staublunge","tag-update","entry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/862","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=862"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/862\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":863,"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/862\/revisions\/863"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=862"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=862"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=862"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}