{"id":692,"date":"2018-11-08T14:12:14","date_gmt":"2018-11-08T12:12:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/?p=692"},"modified":"2018-11-08T14:12:49","modified_gmt":"2018-11-08T12:12:49","slug":"ansprueche-des-asbestgefaehrdeten-feuerungsmaurers","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/2018\/11\/08\/ansprueche-des-asbestgefaehrdeten-feuerungsmaurers\/","title":{"rendered":"Anspr\u00fcche des asbestgef\u00e4hrdeten Feuerungsmaurers"},"content":{"rendered":"<p>Anspr\u00fcche des asbestgef\u00e4hrdeten Feuerungsmaurers auf \u00dcbergangsleistungen f\u00fcr f\u00fcnf Jahre nach \u00a7 3 Abs. 2 Berufskrankheitenverordnung, wenn dieser die gef\u00e4hrdende T\u00e4tigkeit aufgegeben hat<\/p>\n<p>Der Versicherte im Fall des LSG NRW \u2013 L 10 U 266\/18 \u2013 war als Feuerungsmaurer besch\u00e4ftigt, zuletzt bei der Firma K. in Ratingen. Seit etwa 1972 war er h\u00e4ufig auf Baustellen im Ausland, z. B. in Belgien, Frankreich und Saudi Arabien, eingesetzt. Von 1976 bis zu seinem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben war er Oberpolier. Teilweise war er bei den Auslandseins\u00e4tzen als Bauleiter verantwortlich.<\/p>\n<p>Am 31.03.1996 schied der Versicherte aus dem Erwerbsleben aus und bezog seit dem 01.04.1996 vorgezogene Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.<\/p>\n<p>Auf die Berufskrankheitsanzeige des Dr. L. stellte die Berufsgenossenschaft eine Lungenerkrankung fest, insbesondere eine Berufskrankheit Nr. 4103.<\/p>\n<p>Mit weiterem Bescheid lehnte die Berufsgenossenschaft es aber ab, auch Leistungen nach \u00a7 3 BKV zu bewilligen. Zur Begr\u00fcndung f\u00fchrte die Berufsgenossenschaft im Rechtsstreit aus, Pr\u00e4ventivma\u00dfnahmen seien vorrangig zu pr\u00fcfen. Da Asbestprodukte im Jahr 1990 verboten worden seien, k\u00f6nnte durch solche Ma\u00dfnahmen der Verbleib im Beruf in der Regel gesichert werden. Den hiergegen eingelegen Widerspruch, mit welchem der Versicherte insbesondere geltend machte, Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen seien jedenfalls bei seinen zahlreichen Auslandseins\u00e4tzen nicht gew\u00e4hrleistet gewesen, wies die Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 26.10.2006 zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Der Versicherte sei bei seinen aufsichtsf\u00fchrenden T\u00e4tigkeiten als sogenannter Bystander gegen\u00fcber Asbestfaserst\u00e4uben nur kurzfristig exponiert gewesen, so dass jedenfalls im Tagesmittel die Faserstaubkonzentration unter dem zuletzt g\u00fcltigen Grenzwert f\u00fcr Asbestst\u00e4ube gelegen habe.<\/p>\n<p>Soweit die gerichtliche Theorie.<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich aber besteht bei einem Asbestisolierer, bzw. Feuerungsmaurer, bereits die Gefahr nach wenigen Tagen Exposition, Jahrzehnte sp\u00e4ter etwa an einem Pleuramesotheliom zu erkranken und zu versterben.<\/p>\n<p>Den gef\u00e4hrdeten Personen, d.h. hier den Feuerungsmaurern, sollte erm\u00f6glicht werden, unter Erhalt von \u00dcbergangsleistungen dem Gef\u00e4hrdungsbereich aus dem Wege zu gehen, ob im Inland oder im Ausland.<\/p>\n<p>Insbesondere auf Montage kann ein Feuerungsmaurer im Ausland den Asbestbelastungen keineswegs entgehen.<\/p>\n<p>Es fragt sich, wem mit der Rechtsprechung dann noch gedient sein soll, wenn es hei\u00dft:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eInsoweit ist allerdings, da ein Bezug zu einer bestimmten BK besteht, erforderlich, dass der Versicherte aufgrund seiner versicherten T\u00e4tigkeit Einwirkungen auf seine Gesundheit ausgesetzt ist, bzw. war, die aktuell eine konkrete individuelle Gefahr des Entstehens einer BK begr\u00fcnden, er wegen der fortbestehenden Gefahr die gef\u00e4hrdende T\u00e4tigkeit einstellt und es dadurch zu einer konkreten Verdienstminderung, bzw. sonstigen wirtschaftlichen Nachteilen, kommt (BSG vom 12.01.2010 \u2013 B 2 U 33\/08 R). Mit dem Vorliegen dieser Voraussetzungen hat der Versicherte aber noch keinen Anspruch auf eine konkrete Leistung, sondern nur darauf, dass der Unfallversicherungstr\u00e4ger nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen \u00fcber das Ob und gegebenenfalls die Art, den Inhalt und die Dauer der \u00dcbergangsleistung entscheidet (BSG 22.03.2011. B 2 U 12\/10 R).<\/p><\/blockquote>\n<p>Statt also eine konkrete Schadensberechnung vorzunehmen wird der Berufsgenossenschaft ein Ermessensspielraum er\u00f6ffnet. Versicherte, die die gef\u00e4hrdende T\u00e4tigkeit unterlassen, weil die Gefahr fortbesteht, haben zum Ausgleich hierdurch verursachter Minderungen des Verdienstes oder sonstiger wirtschaftlicher Nachteile gegen den Unfallversicherungstr\u00e4ger Anspruch auf \u00dcbergangsleistungen.<\/p>\n<p>Von einem Ermessenspielraum ist hier nicht die Rede und wenn ein Ermessen bestehen sollte, dann allenfalls zu Gunsten des Erkrankten selbst und Versicherten.<\/p>\n<p>N\u00e4mlich dahingehend, ob es ein einmaliger Betrag bis zur H\u00f6he der Vollrente sein soll oder eine monatlich wiederkehrende Zahlung bis zur H\u00f6he eines 12tels der Vollrente, l\u00e4ngstens f\u00fcr die Dauer von f\u00fcnf Jahren.<\/p>\n<p>Nicht ertr\u00e4glich ist, dass Versicherte aus Asbestisolierunternehmen, Feuerungs- und Bauunternehmen etc. immer wieder einer Asbestbelastung auf Montage etwa ausgesetzt sein m\u00f6gen, ohne, dass man ihnen die M\u00f6glichkeit einr\u00e4umt, durch die Gew\u00e4hrung von Nachteilsausgleichen, bzw. \u00dcbergangsleistungen, der Gef\u00e4hrdungslage ein Ende zu setzen.<\/p>\n<p>Rolf Battenstein<br \/>\nRechtsanwalt<br \/>\nFachanwalt f\u00fcr Sozialrecht<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Anspr\u00fcche des asbestgef\u00e4hrdeten Feuerungsmaurers auf \u00dcbergangsleistungen f\u00fcr f\u00fcnf Jahre nach \u00a7 3 Abs. 2 Berufskrankheitenverordnung, wenn dieser die gef\u00e4hrdende T\u00e4tigkeit aufgegeben hat","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-692","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein","entry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/692","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=692"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/692\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":694,"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/692\/revisions\/694"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=692"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=692"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=692"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}