{"id":357,"date":"2011-02-26T11:01:10","date_gmt":"2011-02-26T09:01:10","guid":{"rendered":"http:\/\/www.battenstein.com\/blog\/?p=357"},"modified":"2011-02-23T14:08:54","modified_gmt":"2011-02-23T12:08:54","slug":"divergenz-des-berufungsurteils","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/2011\/02\/26\/divergenz-des-berufungsurteils\/","title":{"rendered":"Divergenz des Berufungsurteils"},"content":{"rendered":"<p>Divergenz des Berufungsurteils zur Rechtsprechung des Bundessozialgerichts;<br \/>\nhier: Wohnung der Ehefrau als Mittelpunkt der Lebensverh\u00e4ltnisse f\u00fcr eine Familienheimfahrt, auf deren R\u00fcckweg der Ehemann t\u00f6dlich verungl\u00fcckt, auf dem Weg zur Arbeit<\/p>\n<p>\u00a7 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG sieht die Zulassung der Revision vor, wenn das Urteil des Landessozialgerichts von einer Entscheidung des Bundessozialgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht.<\/p>\n<p>Dies soll so aber nicht gelten nach einem Beschlu\u00df des BSG &#8211; B 2 U 219\/10 B, wo eingeschr\u00e4nkt wird:<\/p>\n<p>Es gen\u00fcge nicht, darauf hinzuweisen, da\u00df das Landessozialgericht seiner Entscheidung nicht die h\u00f6chstrichterliche Rechtsprechung zugrunde gelegt h\u00e4tte.<\/p>\n<p>Nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall sondern die Nicht\u00fcbereinstimmung im Grunds\u00e4tzlichen begr\u00fcnde die Zulassung der Revision wegen Divergenz.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend also das Berufungsgericht tats\u00e4chlich von der Rechtsprechung des BSG im Einzelfall abweicht, braucht es die Zulassung der Revision durch das Bundessozialgericht deshalb nicht zu f\u00fcrchten, wenn das Berufungsgericht die Sache rechtsbehelfssicher gestaltet, indem man zwar objektiv abweicht von der Rechtsprechung, dies aber nicht kenntlich macht.<\/p>\n<p>Es fragt sich, ob das Bundessozialgericht soweit das Sozialgerichtsgesetz zur\u00fccknehmen kann oder darf, da\u00df der Einzelfall gewisserma\u00dfen auf der Strecke bleibt und die Witwe um die Entsch\u00e4digung der Berufsgenossenschaft gebracht ist, d.h. die Witwenrente = 40 % des Brutto-Jahresarbeitsverdienstes j\u00e4hrlich.<\/p>\n<p>Was das Landessozialgericht NRW in neuerer Rechtsprechung nicht gelten lassen wollte, ist das Urteil des BSG Band 2, Seite 78:<\/p>\n<p>&#8222;Danach ist der Versicherungsschutz der Familienheimfahrt f\u00fcr Wege von und nach der Wohnung, die st\u00e4ndig, d.h. f\u00fcr l\u00e4ngere Zeit den Mittelpunkt der Lebensverh\u00e4ltnisse des Versicherten bildet, Familienwohnung, auch gegeben, wenn die urspr\u00fcnglich am Ort der Arbeitsst\u00e4tte vorhandene Familienwohnung sp\u00e4ter nach ausw\u00e4rts verlegt worden ist.&#8220;<\/p>\n<p>Im Fall des BSG-Urteils von 1955 war der Kl\u00e4ger zur Zeit des streitigen Unfalls vom 05.01.1952 in einem Friseurgesch\u00e4ft in M\u00fcnchen-Pasing t\u00e4tig. Er besa\u00df eine Mietwohnung in M\u00fcnchen-Allach und war dort mit seiner Ehefrau pers\u00f6nlich gemeldet. Seine Ehefrau wohnte jedoch zur Zeit des Unfalls bei der verheirateten Tochter der Eheleute in Oberhaching, um der Tochter, die dort ein damals noch im Aufbau befindliches Textilgesch\u00e4ft betrieb, bei der Betreuung eines Kleinkindes und der F\u00fchrung des Haushaltes und des Gesch\u00e4fts zu helfen. Der Kl\u00e4ger selbst benutzte nur an Wochentagen die Wohnung in M\u00fcnchen-Allach, die Sonntage verbrachte er regelm\u00e4\u00dfig bei seiner Ehefrau im Haus der Tochter und begab sich von dort Montags wieder zu seiner Arbeitsst\u00e4tte in M\u00fcnchen-Pasing.<\/p>\n<p>Vorliegend verhielt sich der Fall so, da\u00df der Ehemann in Hannover wohnte, aber am Wochenende seine Frau in Aachen besuchte, die dort eine Wohnung hatte, um ihrem Sohn in einem Gesch\u00e4ft beizustehen und dort mitzuarbeiten.<\/p>\n<p>Auf der R\u00fcckfahrt von Aachen verungl\u00fcckte der Ehemann der Kl\u00e4gerin t\u00f6dlich, und zwar, als er im Dunkeln auf der Autobahn einem stehengebliebenen Pkw, die Fahrerin war noch im Auto, auswich und infolge dessen vor die Leitplanke prallte.<\/p>\n<p>Der Versicherte rettete damit der Pkw-Fahrerin in deren unbeleuchtetem Fahrzeug auf der linken Spur das Leben, als er dieser bzw. dem Pkw, der liegengeblieben war, auswich.<\/p>\n<p>In dem Rechtsstreit darum mochten die beteiligten Sozialgerichte und auch das Bundessozialgericht den Versicherungsschutz weder f\u00fcr ein versichertes Ausweichman\u00f6ver erkennen, noch den Versicherungsschutz der Familienheimfahrt und \u00fcberdies auch nicht den Versicherungsschutz der R\u00fcckfahrt von einer Gesch\u00e4ftsreise.<\/p>\n<p>Obzwar der Fall versicherungsrechtlich dreifach abgesichert war, als Familienheimfahrt, als R\u00fcckreise von einer Dienstfahrt, als Ausweichman\u00f6ver, gelang es der Witwe bislang nicht, die Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche gegen Berufsgenossenschaft und Unfallversicherungstr\u00e4ger f\u00fcr das Ausweichman\u00f6ver durchzusetzen.<\/p>\n<p>Mit einer Auslegung nach \u00a7 2 Abs. 2 SGB I hat die Rechtsprechung wenig zu tun, n\u00e4mlich auszulegen in dem Sinne, da\u00df die sozialen Rechte der Anspruchsteller m\u00f6glichst weitgehend verwirklicht werden bei Auslegung des Sozialgesetzbuches, hier des Sozialgesetzbuches VII.<\/p>\n<p>Dem objektiv erfolgreichen Ausweichman\u00f6ver, was das Leben der anderen Verkehrsteilnehmerin anbetraf, die den Unfall verursacht hatte, sprachen Sozialgericht, Landessozialgericht, Bundessozialgericht letzteres in einem obiter dictum den Charakter der Rettungshandlung ab, weil es sich angeblich nur um einen Reflex der Eigenrettung gehandelt h\u00e4tte.<\/p>\n<p>Das Gegenteil ist richtig.<\/p>\n<p>Im \u00fcbrigen gilt mit Gesetzeskraft die sog. Kausalit\u00e4tsnorm der gesetzlichen Unfallversicherung, in dem Sinne, da\u00df wesentliche Miturs\u00e4chlichkeit der beruflichen Bedingung vollkommen ausreichend ist.<\/p>\n<p>Es wird Bezug genommen auf BSG in NJW 1964, 2222, wo die Rede ist von eben dieser Kausalit\u00e4tsnorm und der Hinweis gegeben wird, da\u00df selbst eine verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig niedriger zu wertende Bedingung beruflicher Art, hier versicherungsrechtlicher Art, sehr wohl wesentlich sein kann.<\/p>\n<p>Der Rettungsreflex ergibt sich bereits im Stra\u00dfenverkehr, wenn ein Kaninchen die Stra\u00dfe quert und der Autofahrer ausweicht und dabei vor einen Baum f\u00e4hrt.<\/p>\n<p>Erst recht greift aber der Rettungsreflex, also die Rettungshandlung dann, wenn einem liegengebliebenen Pkw ausgewichen wird auf der Autobahn, wobei dann die Besonderheit noch ist, da\u00df die Fahrerin zum Zeitpunkt des Ausweichman\u00f6vers des versicherten Ingenieurs im Pkw befindlich ist.<\/p>\n<p>Rechtsanwalt<br \/>\nFachanwalt f\u00fcr Sozialrecht<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Wohnung der Ehefrau als Mittelpunkt der Lebensverh\u00e4ltnisse f\u00fcr eine Familienheimfahrt, auf deren R\u00fcckweg der Ehemann t\u00f6dlich verungl\u00fcckt, auf dem Weg zur Arbeit","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1,120],"tags":[86,675,679,357,676,408,672,375,111,671,243,673,674,322,677,678],"class_list":["post-357","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein","category-wegeunfalle-rechtsprechung-und-urteil-zum-wegeunfall","tag-berufungsgericht","tag-beschlus","tag-betreuung","tag-bsg","tag-divergenz","tag-ehefrau","tag-ehemann","tag-familienheimfahrt","tag-rechtsprechung","tag-ruckweg","tag-unfall","tag-verungluckt","tag-weg-zur-arbeit","tag-wegeunfall","tag-witwenrente","tag-wohnung","entry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/357","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=357"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/357\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":360,"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/357\/revisions\/360"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=357"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=357"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=357"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}