{"id":329,"date":"2011-01-16T12:25:34","date_gmt":"2011-01-16T10:25:34","guid":{"rendered":"http:\/\/www.battenstein.com\/blog\/?p=329"},"modified":"2010-12-03T18:38:37","modified_gmt":"2010-12-03T16:38:37","slug":"anwaltliche-forderung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/2011\/01\/16\/anwaltliche-forderung\/","title":{"rendered":"Anwaltliche Forderung"},"content":{"rendered":"<p>Anwaltliche Forderung nach einer Zulassung der Revision in jedem Fall, in welchem ein Berufskrebs in Rede steht oder aber ein t\u00f6dlicher Arbeitsunfall bzw. t\u00f6dlicher Wegeunfall<\/p>\n<p>Die zunehmend restriktivere Entsch\u00e4digungspraxis der Berufsgenossenschaften indiziert, da\u00df die Instanzenz\u00fcge des Sozialgerichtsprozesses in vollem Umfang f\u00fcr die genannten schweren F\u00e4lle offenstehen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>So kann es nicht sein, da\u00df noch heute im Berufskrebsfall aus der Zeit vor in Kraft treten der Erweiterung der Berufskrankheitenliste gleichwohl der Stichtagseinwand kommt, und gerichtlich best\u00e4tigt wird, obwohl der betreffende Fall etwa eines Asbestwerkers mehr als 25 Asbestfaserjahre aufweist und einen Lungenkrebs.<\/p>\n<p>Da\u00df in einem solchen Fall die Revision nicht zugelassen wird vom Berufungsgericht, ist ein Skandal.<\/p>\n<p>Die unzutreffende Entsch\u00e4digungspraxis der Berufsgenossenschaften zum Stichtagseinwand etwa beim Asbestlungenkrebs ist bei weitem nicht behoben, wie ein Fall vor dem LSG in M\u00fcnchen zeigt, Fall C.H., wo erst nach 25 Jahren anwaltlicher Vertretung erreicht werden konnte, da\u00df nunmehr der Stichtatseinwand fiel, weil die Vorschrift des \u00a7 551 II RVO Berufskrankheit nach neuer Erkenntnis im Einzelfall uneingeschr\u00e4nkt anwendbar ist f\u00fcr die F\u00e4lle aus der Vorzeit.<\/p>\n<p>Aber auch in den Benzolf\u00e4llen bzw. Blutkrebsf\u00e4llen der Berufskrankheiten-Nrn. 1303 und 1318 finden sich zahlreiche unzutreffende Ablehnungen der Berufsgenossenschaft, die in einem vollem Instanzenzug der Sozialgerichtsbarkeit \u00fcberpr\u00fcft werden m\u00fcssen ohne, da\u00df der Instanzenzug im Berufungsverfahren beim LSG endet.<\/p>\n<p>Hier m\u00fcssen sich die h\u00f6chsten Richter des Bundessozialgerichts dazu bekennen, ob nun die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden in den Berufskrebsf\u00e4llen, also auch in denjenigen, wo die Hausfrauen wie ein Versicherter die Arbeitskleidung ihrer M\u00e4nner vom Asbeststaub reinigten und dann t\u00f6dlich berufskrebskrank wurden.<\/p>\n<p>Auch in letzteren F\u00e4llen obwaltet noch immer eine unzutreffende Rechtsprechung, die den Schwerpunkt dieser F\u00e4lle in dem privaten Gepr\u00e4ge sieht, statt in der gewerblichen Gefahr, welcher die Hausfrauen hier im Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Berufsgenossenschaften ausgesetzt waren.<\/p>\n<p>Anspruchsgrundlage ist hier \u00a7 2 Abs. II SGB VII in Verbindung mit der Nr. 4105, Anlage zur Berufskrankheitenverordnung, Pleuramesotheliom etwa.<\/p>\n<p>Beim Blasenkrebs ist es inzwischen so schlimm in der berufsgenossenschaftlichen Entsch\u00e4digungspraxis, da\u00df selbst die Angeh\u00f6rigen der Hochrisikogruppe wie die Maler und Lackierer vom Entsch\u00e4digungsschutz ausgenommen werden, erst durch die Berufsgenossenschaft und dann durch die Sozialgerichtsbarkeit, die jedes Gutachten eines Technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaft best\u00e4tigt, in welchem die arbeitstechnischen Voraussetzungen bagatellisiert werden, sogar im Widerspruch zum Merkblatt des BMA zur Berufskrankheit Nr. 1301.<\/p>\n<p>Genau wie im Berufskrebsfall mu\u00df in jedem Todesfall, der in Rede steht, der volle Instanzenzug gew\u00e4hrt werden, will man nicht weiter Gefahr laufen unzutreffende Ablehnungen der BG durch die Urteile der Sozialgerichtsbarkeit best\u00e4tigt zu sehen, die sich schwertut, die kritische Distanz gegen\u00fcber den Berufsgenossenschaften zu wahren und \u00fcberhaupt den Fehlansatz der berufsgenossenschaftlichen Sachbearbeitung zu erkennen.<\/p>\n<p>In zahlreichen t\u00f6dlichen Arbeitsunfallsachen und Wegeunfallsachen werden Einw\u00e4nde laut, seitens Berufsgenossenschaft und gleichlautend seitens der Sozialgerichtsbarkeit, die in fr\u00fcherer Entsch\u00e4digungspraxis der Berufsgenossenschaften undenkbar waren.<\/p>\n<p>Man gewinnt den Eindruck, da\u00df die gesetzliche Unfall- und Berufskrankheitenversicherung im Abbau befindlich ist, durch die Entsch\u00e4digungspraxis der Berufsgenossenschaft und durch eine restriktive Rechtsprechung welche nicht einmal in einer t\u00f6dlichen Arbeitsunfallsache, Todesfall auf dem Betriebsgel\u00e4nde, eine Untersuchung durch den TAD der Berufsgenossenschaft f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt Fall T. &#8211; L 17 U 85\/08 -.<\/p>\n<p>Gegenw\u00e4rtig hat es mehr den Anschein, da\u00df die Rechtsuchenden gedr\u00e4ngt werden, von ihren Rechten Abstand zu nehmen, welche ihnen das Sozialgesetzbuch und das Sozialgerichtsgesetz einr\u00e4umen.<\/p>\n<p>Um so dringlicher ist die Forderung nach uneingeschr\u00e4nktem Rechtschutz \u00fcber die Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit einschl. der Revisionsinstanz.<\/p>\n<p>W\u00fcrde man h\u00e4ufiger die Revision zulassen, k\u00f6nnte es sich nicht ereignen, da\u00df etwa ein Strahlenfall eines Atomphysikers gelehnt wird, ohne \u00fcberhaupt eine Miturs\u00e4chlichkeit der beruflichen Belastung zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Im Fall Y.E. LSG NRW, Kehlkopfkrebsfall bei offenbarer Synkanzerogenese wird der Betroffene mit Verschuldenskosten bzw. deren Auferlegung durch den zust\u00e4ndigen Richter bedroht, weil dieser es gewagt hat durch seinen Anwalt \u00dcberpr\u00fcfungsantrag zu stellen nach \u00a7 44 SGB X nachdem das erste Gerichtsverfahren erfolglos verlaufen war.<\/p>\n<p>Der Kehlkopfkrebs ist immer noch vorhanden und die Schadstoffbelastung arbeitstechnischer Art ist nicht hinweg zu diskutieren.<\/p>\n<p>Man sollte sich beim Nestor der Arbeitsmedizin, Prof. Dr. H.-J.W. c\/o Justus-Liebig-Universit\u00e4t Gie\u00dfen, einmal erkundigen, was es mit der zunehmenden Ablehnung etwa der Asbestkrebsf\u00e4lle durch die Berufsgenossenschaften auf sich hat und warum im internationalen Vergleich die Entsch\u00e4digungskurven in Deutschland nicht mehr ansteigen in den Asbestkrebsf\u00e4llen, obwohl der PEAK der F\u00e4lle erst in 2015 zu erwarten ist.<\/p>\n<p>Hier spielt das Mesotheliom-Register der Berufsgenossenschaften eine fatale Rolle gewisserma\u00dfen, auf deren Expertisen die Sozialrichter nichts kommen lassen, m\u00f6gen die Stellungnahmen des Mesotheliom-Registers der Berufsgenossenschaften noch so weit von den arbeitstechnischen Voraussetzungen sein, die im Fall vorherrschen.<\/p>\n<p>Die Einsparungen der Berufsgenossenschaften durch die Einschaltung ihres eigenen Mesotheliom-Registers m\u00f6gen 1 Milliarde EUR ausmachen, zu Lasten der Asbestkrebskranken, etwa der Asbestlungenkrebskranken.<\/p>\n<p>Pl\u00f6tzlich ist eine idiopathische Lungenfibrose, was fr\u00fcher in Anbetracht der Asbestbelastung immer als Minimalasbestose zu deuten war.<\/p>\n<p>W\u00fcrde in den Berufskrebsf\u00e4llen jeder Fall zur Revision zugelassen, k\u00f6nnte der Mangel nicht andauern, da\u00df die Sozialgerichtsbarkeit Parteigutachten der Technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaft zugrunde legt, da\u00df die Sozialgerichtsbarkeit die Betriebsakten nicht beizieht, welche der TAD \u00fcber das Mitgliedsunternehmen f\u00fchrt, da\u00df das berufsgenossenschaftliche Mesotehliom-Register zum Monopol erhoben ist, da\u00df der beratende Arzt der Berufsgenossenschaft zum Obergutachter wird im Ergebnis auch im Sozialgerichtsverfahren.<\/p>\n<p>Der schlimmste Fall, Fall C. LSG NRW &#8211; L 15 U 109\/06 &#8211; ist unl\u00e4ngst vom LSG NRW entschieden worden ohne, da\u00df die Revision zugelassen wurde.<\/p>\n<p>Der Versicherte war etwa 1 Jahr asbestbelastet in einem Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft, welches bei einer Durchschnittsbelastung von 50 Mitarbeitern es bisher auf mehrere 100 berufsgenossenschaftlich anerkannte Todesf\u00e4lle gebracht hatte.<\/p>\n<p>Es ging um die Arbeit des Isolierens.<\/p>\n<p>Die Frage war schlie\u00dflich, handelte es sich um ein Mesotheliom oder handelt es sich um einen Lungenkrebs bei Nachweis von mehr als 25 Asbestfaserjahren.<\/p>\n<p>Statt hier diese Wahlfeststellung zu treffen und die Berufsgenossenschaft zur Entsch\u00e4digung der Witwe und der Waisen zu verurteilen, belie\u00df es das Berufungsgericht bei der nicht nennbaren gro\u00dfen unbekannten anderen Ursache, die in diesem Fall beim besten Willen nicht ziehen konnte, wo doch der Versicherte in einem Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft H.T. in M\u00fclheim\/Ruhr t\u00e4tig gewesen war, welches f\u00fcr die Erzeugung von Lungenkrebsf\u00e4llen durch Asbest und Mesotheliome durch Asbest ber\u00fcchtigt ist.<\/p>\n<p>Da\u00df hier die Revision nicht zugelassen wurde ist wesentlicher Anla\u00df f\u00fcr die Forderung, nunmehr in jedem Berufskrebsfall die Revision zuzulassen, damit die Mi\u00dfst\u00e4nde in Form der Ablehnung von einschl\u00e4gigen Berufskrebsf\u00e4llen endlich behoben werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Rechtsanwalt<br \/>\nFachanwalt f\u00fcr Sozialrecht<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Anwaltliche Forderung nach einer Zulassung der Revision in jedem Fall, in welchem ein Berufskrebs in Rede steht oder aber ein t\u00f6dlicher Arbeitsunfall bzw. t\u00f6dlicher Wegeunfall Die zunehmend restriktivere Entsch\u00e4digungspraxis der Berufsgenossenschaften indiziert, da\u00df die Instanzenz\u00fcge des Sozialgerichtsprozesses in vollem Umfang f\u00fcr die genannten schweren F\u00e4lle offenstehen m\u00fcssen.","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[119,120],"tags":[427,632,10,629,628,86,253,430,631,630,626,627,405],"class_list":["post-329","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-arbeitsunfalle-rechtsprechung-zum-arbeitsunfall","category-wegeunfalle-rechtsprechung-und-urteil-zum-wegeunfall","tag-asbestwerker","tag-benzol","tag-berufsgenossenschaft","tag-berufskrankheitsliste","tag-berufskrebsfall","tag-berufungsgericht","tag-entschadigungspraxis","tag-mesotheliom","tag-skandal","tag-stichtagseinwand","tag-todlicher-arbeitsunfall","tag-todlicher-wegeunfall","tag-waisen","entry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/329","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=329"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/329\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":332,"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/329\/revisions\/332"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=329"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=329"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=329"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}