{"id":229,"date":"2010-05-28T17:43:48","date_gmt":"2010-05-28T15:43:48","guid":{"rendered":"http:\/\/www.battenstein.com\/blog\/?p=229"},"modified":"2010-05-19T17:52:29","modified_gmt":"2010-05-19T15:52:29","slug":"begutachtung-der-berufskrankheit-nr-4101-silikose","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/2010\/05\/28\/begutachtung-der-berufskrankheit-nr-4101-silikose\/","title":{"rendered":"Begutachtung der Berufskrankheit-Nr. 4101, Silikose"},"content":{"rendered":"<p>Kolloquium zur Begutachtung der Berufskrankheit-Nr. 4101, Silikose des Bergmannes;<br \/>\nhier:\u00a0\u00a0 \u00a0Die Bochumer Empfehlung der Berufsgenossenschaften<\/p>\n<p>Tagung 12.03.2010 im berufsgenossenschaftlichen Universit\u00e4tsklinikum Bergmannsheil, Bochum<\/p>\n<p>Anla\u00df f\u00fcr die Tagung war, da\u00df die bislang bei geringgradig gestreuten Silikosen angewandte Begutachtungspraxis, die auf der sogenannten Moerser-Konvention beruhte, sich nicht mit der aktuellen medizinisch wissenschaftlichen Datenlage deckte.<\/p>\n<p>Zwischen Beschwerdebild (einschl. der Einschr\u00e4nkungen der kardiopulmonalen Funktion) und Gasaustausch und den Befunden im R\u00f6ntgenbild, insbesondere den einzelnen Streuungskategorien nach der ILO-Klassifikation, bestehen keine klaren, ausreichend belastbaren Korrelationen.<\/p>\n<p>Deshalb will man nunmehr bereits ab einem Streuungsgrad 1\/1 nach der ILO-Klassifikation (geringgradig gestreute Silikose) pr\u00fcfen, ob Funktionseinschr\u00e4nkungen feststellbar und auf eine Quarzstaublungenerkrankung zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p>\n<p>Damit nun wurde die Moerser-Konvention zu Grabe getragen, die in den 70iger Jahren dazu f\u00fchrte, da\u00df etwa mit 70 % berentete Staublungenf\u00e4lle nach der damals platzgreifenden Moerser-Konvention nur noch mit 20 % MdE bedacht wurden.<\/p>\n<p>Da\u00df die schweren F\u00e4lle seinerzeit weniger wurden, was die Bergbau-Berufsgenossenschaft hervorhob, lag weniger an einer Besserung der Befindlichkeit der erkrankten Bergleute, sondern an einem Wechsel der Beurteilungspraxis im Sinne der damals platzgreifenden Moerser-Konvention.<\/p>\n<p>Festzustellen ist also, da\u00df die Entsch\u00e4digungspraxis der Bergbau-Berufsgenossenschaft insbesondere zu kurz griff, weil man die sogenannte Moerser-Konvention anwandte, mit all den nachteiligen Folgen f\u00fcr die Bergleute.<\/p>\n<p>Bis heute hat man noch nicht dazu gefunden, die Atemwegserkrankungen der Bergleute systematisch zu pr\u00fcfen, und zwar nach den Anspruchsgrundlagen Nr. 4101, Silikose, Nr. 4301\/4302, obstruktive Atemwegserkrankung, Nr. 4111, Bergarbeiteremphysem etc..<\/p>\n<p>Insbesondere die obstruktiven Atemwegserkrankungen blieben in all den Jahrzehnten unbeachtet und wurden als silikoseunabh\u00e4ngig hingestellt.<\/p>\n<p>Es sei kurz skizziert, welche Tagungsbeitr\u00e4ge bzw. Diskussionsbeitr\u00e4ge unserer Kanzlei am 12.03.2010 get\u00e4tigt wurden.<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst wurde angefragt bzw. geltend gemacht, da\u00df bei Silikosen 1\/0 trotz jahrzehntelanger Staubbelastung des Bergmannes unter Tage kein Gutachten seitens der Bergbau-Berufsgenossenschaft eingeholt wurde und wird.<\/p>\n<p>Eine erste berufsgenossenschaftliche Erwiderung dazu lautete, bei einer Silikose 1\/0 st\u00fcnde die Berufskrankheit-Nr. 4101 noch nicht mit Gewi\u00dfheit fest.<\/p>\n<p>Auf die Frage des berufsgenossenschaftlichen Direktors, der diese Antwort gegeben hatte, an den Verfasser, ob er nicht mit dieser Antwort Recht habe, verneinte der Verfasser, und zwar mit Hinweis darauf, da\u00df ein Strengbeweis nicht zu fordern sei.<\/p>\n<p>In der am Ende der Tagung durchgef\u00fchrten Diskussion griff die Tagungsleitung unseren Beitrag zur weiteren Diskussion auf.<\/p>\n<p>Unsererseits wurde noch einmal der Fall des Bergmannes nach 30 Jahren T\u00e4tigkeit unter Tage aufgezeigt, der an Luftnot leidet, aber nur eine Silikose 1\/0 aufweist, wobei die Silikose bzw. die silikotischen Ver\u00e4nderungen sehr wohl bereits wieder ausgewaschen sein k\u00f6nnen durch Umbauvorg\u00e4nge im K\u00f6rper.<\/p>\n<p>Wir wiesen auf eine Doktorarbeit hin, und zwar zu den Ergebnissen von einem Tierversuch.<\/p>\n<p>Methode:\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0Ratten wurde einmalig Quarzstaub appliziert.<\/p>\n<p>Nach einer Beobachtungszeit von 3 bzw. 6 Monaten wurden Lungen- und<br \/>\nLymphknoten f\u00fcr die histologische Beurteilung asserviert.<\/p>\n<p>Ergebnisse:\u00a0\u00a0 \u00a0Alle Versuchstiere wiesen fibrotische Ver\u00e4nderungen der Lungen- und der<br \/>\nLymphknoten auf.<\/p>\n<p>Warum denn dann nicht auch der Bergmann?<\/p>\n<p>F\u00fcr die Zurechnung der Luftnot des Bergmannes nach jahrzehntelanger T\u00e4tigkeit unter Tage wurde seitens unserer Kanzlei ein Beweisgrad aufgezeigt, welcher nach \u00a7 287 Abs. 1 ZPO analog zu gelten hat, \u00a7 202 SGG,<\/p>\n<p>\u201eob ein Schaden vorhanden ist und wie hoch sich der Schaden bel\u00e4uft, wird zun\u00e4chst vom Gutachter unter W\u00fcrdigung aller Umst\u00e4nde nach freier \u00dcberzeugung entschieden.\u201c<\/p>\n<p>Einen entsprechenden Eintrag in die Bochumer-Empfehlung dieser Vorgabe gem\u00e4\u00df \u00a7 287 I ZPO analog w\u00fcnschte sich der Verfasser ausdr\u00fccklich.<\/p>\n<p>Bei der gegenw\u00e4rtigen Praxis der Berufsgenossenschaften blieb nur der Antrag im Gerichtsverfahren nach \u00a7 109 SGG, selber einen Gutachter zu bezeichnen und damit eine Begutachtung zu veranlassen.<\/p>\n<p>Scheitern mu\u00dfte der Versuch des Vorsitzenden Richters, 2. Senat des LSG NRW, der in seinem Referat versuchte, die Folgen des Zigarettenrauchens abzugrenzen, obwohl dies in der medizinischen Praxis gar nicht m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>Sind aber die Folgen zweier Ursachenketten, hier Staubbelastung, Zigarettenrauchen, nicht realiter teilbar, gilt, worauf der Verfasser hinweisen mu\u00dfte in der Diskussion, die sogenannte Kausalit\u00e4tsnorm der gesetzlichen Unfallversicherung, die zu Gewohnheitsrecht erstarkt ist, in dem Sinne, da\u00df wesentliche Miturs\u00e4chlichkeit der beruflichen Bedingungen vollkommen ausreichend ist, hier der Quarzstaubbelastung.<\/p>\n<p>Wenn dieser Richter bereits in einem Fall seiner Spruchpraxis die Sp\u00e4tfolgen der Silikose als ausschlie\u00dfliche Folge des Tabakkonsums hingestellt hat, dann ist diese Abgrenzung rein spekulativ und keineswegs real, weil hier zwei Ursachenketten, die berufliche, die private, in fataler Weise verkn\u00fcpft sind und synergistisch wirken.<\/p>\n<p>Wichtig war der Hinweis von Prof. Dr. Schultze-Werninghaus, im Falle dessen, da\u00df sp\u00e4ter die festgestellte und anerkannte Silikose nicht mehr sichtbar ist, gleichwohl die Anerkennung der Berufskrankheit nicht zur\u00fcckzunehmen.<\/p>\n<p>Nach Auffassung unserer Kanzlei empfiehlt sich in jedem Fall, die Berufskrankheiten-Nrn. 4101, 4301\/4302, 4111 in einer Gesamtschau zu pr\u00fcfen und zu bescheiden, und zwar rechtsbehelfsf\u00e4hig.<\/p>\n<p>Dies sollte der gesch\u00e4digte Bergmann ausdr\u00fccklich beantragen.<\/p>\n<p>Interessant waren die Fallzahlen, die genannt wurden.<\/p>\n<p>Offenbar verfallen 5.647 F\u00e4lle der Ablehnung, was die Silikose anbetrifft.<\/p>\n<p>Hinsichtlich der Berufskrankheit 4111, Bergarbeiteremphysem, haben sich aufgrund der Verordnungserweiterung bzgl. des Stichtages 400 neue Anzeigen z\u00e4hlen lassen, was bedeutet, da\u00df noch mehrere Tausend Bergarbeiteremphysemf\u00e4lle der Berufskrankheit Nr. 4111 dem<br \/>\nStichtagseinwand ausgesetzt sind, also nicht entsch\u00e4digt wurden, obwohl es die Einzelfallvorschrift des \u00a7 551 Abs.2 RVO gibt, heute \u00a7 9 Abs. 2 SGB VII, wonach eine Berufskrankheit aus der Vorzeit einer Listenerweiterung als Berufskrankheit nach neuer Erkenntnis im Einzelfall zu entsch\u00e4digen ist.<\/p>\n<p>Insofern sind diese F\u00e4lle sowohl notleidend als auch noch offen aus dem Gesichtspunkt des<br \/>\n\u00a7 551 Abs. 2 RVO.<\/p>\n<p>Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde bekannt, da\u00df der Silikosebund Insolvenz angemeldet hat.<\/p>\n<p>Insofern hat es den Anschein, bedenkt man die Entwicklung der letzten Jahrzehnte, da\u00df sich nachgerade alles gegen den deutschen Bergmann verschworen zu haben scheint.<\/p>\n<p>Die nicht erledigten Schadensf\u00e4lle der Bergleute, die ihre Gesundheit beruflich verschlissen haben, sind gewisserma\u00dfen Legion.<\/p>\n<p>Erw\u00e4hnenswert sind noch die besonderen F\u00e4lle der Sandstrahler und Gu\u00dfputzer, deren Exposition noch ein vielfaches ausmacht, was den normalen Bergmann anbetrifft.<\/p>\n<p>Die arbeitstechnischen Voraussetzungen der obstruktiven Atemwegserkrankung bzw. das Asthma bronchiale liegen etwa in allergisierenden Wirkungen der Isocyanate bzw. Kleber unter Tage sowie den chemisch toxischen und chemisch irritativen Belastungen, ob es die Streckenaussp\u00fchung oder anderes anbetrifft.<\/p>\n<p>Rechtsanwalt<br \/>\nFachanwalt f\u00fcr Sozialrecht<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Kolloquium zur Begutachtung der Berufskrankheit-Nr. 4101, Silikose des Bergmannes; hier: Die Bochumer Empfehlung der Berufsgenossenschaften","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[439,441,443,10,75,39,437,435,440,230,436,72,38,442,438],"class_list":["post-229","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein","tag-atemswegserkrankung","tag-bergarbeiteremphysem","tag-bergmann","tag-berufsgenossenschaft","tag-berufskrankheit","tag-beurteilung","tag-gestreut","tag-nr-4101","tag-obstruktive-atemwegserkrankung","tag-quarzstaub","tag-quarzstaublungenerkrankung","tag-recht","tag-silikose","tag-staubbelastung","tag-streuungsgrad","entry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/229","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=229"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/229\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":230,"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/229\/revisions\/230"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=229"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=229"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=229"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}