{"id":151,"date":"2010-04-06T11:51:50","date_gmt":"2010-04-06T09:51:50","guid":{"rendered":"http:\/\/www.battenstein.com\/blog\/?p=151"},"modified":"2010-04-02T17:59:01","modified_gmt":"2010-04-02T15:59:01","slug":"tierversuch-und-menschenversuch-im-deutschen-berufskrankheitenrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.battenstein.com\/blog\/2010\/04\/06\/tierversuch-und-menschenversuch-im-deutschen-berufskrankheitenrecht\/","title":{"rendered":"Tierversuch und Menschenversuch im deutschen Berufskrankheitenrecht"},"content":{"rendered":"<p>Tierversuch und Menschenversuch im deutschen Berufskrankheitenrecht<br \/>\nDer Onkologe und Krebsforscher Prof. F. Pott von der Universit\u00e4t D\u00fcsseldorf konnte im Tierversuch die Bildung von Mesotheliomerkrankungen nachweisen, die durch Asbest verursacht werden.<\/p>\n<p>Bei den Pleuramesotheliomen ergab dies aber auch schlagend dann der \u201eMenschenversuch\u201c, indem Versicherte &#8211; M\u00e4nner oder Frauen &#8211; \u00fcber Jahrzehnte bis in die Gegenwart hinein ungesch\u00fctzt der Asbestbelastung beruflicher Art ausgesetzt waren oder dadurch, da\u00df die Arbeiter, etwa die Asbestisolierer, ihre asbestkontaminierte Arbeitskleidung mit nach Hause nahmen, wo die Hausfrauen diese ausb\u00fcrsteten, und zwar im Beisein der Kinder.<\/p>\n<p>So konnten also, wie der \u201eMenschenversuch\u201c erweist, auch die Hausfrauen an einem Pleuramesotheliom erkranken und ebenso die Kinder von Asbestwerkern.<\/p>\n<p>Die Sch\u00e4digung der sog. Bystander w\u00e4re kein berufsgenossenschaftliches Problem, wollen die Berufsgenossenschaften Glauben machen.<\/p>\n<p>Man nehme nur einmal die Karte der Umgebungsmesotheliome in Hamburg-Bergedorf zur Hand, um zu ergr\u00fcnden, was hier passiert ist.<\/p>\n<p>Selbstverst\u00e4ndlich sind auch Schadensf\u00e4lle, die \u201ewie ein Versicherter\u201c erlitten werden, berufsgenossenschaftlich entsch\u00e4digungspflichtig, \u00a7 2 Abs. 2 SGB VII, vormals \u00a7 539 Abs. 2 RVO.<\/p>\n<p>Aber zur\u00fcck zum Tierversuch, wenn nunmehr Ratten Quarzstaub appliziert wird und diese dann den Krebs entwickeln, wie eine Doktorarbeit ausweist.<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich erh\u00e4lt die Ratte keine Entsch\u00e4digung, aber auch nicht derjenige Versicherte, der im vergleichbaren Fall einen Lungenkrebs erleidet, ausgenommen die F\u00e4lle des Schwielenkarzinoms 4101 oder Fall BK 4112.<\/p>\n<p>Dies ist schon bitter.<\/p>\n<p>Denn es gilt die Kausalit\u00e4tsnorm der gesetzlichen Unfallversicherung, in dem Sinne, da\u00df wesentliche Miturs\u00e4chlichkeit der beruflichen Bedingung vollkommen ausreichend ist.<\/p>\n<p>Auf BSG in NJW 1964, 2222 wird Bezug genommen, wo die Rede ist von eben dieser Kausalit\u00e4tsnorm und der Hinweis gegeben wird, da\u00df selbst verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig niedriger zu wertende Bedingungen beruflicher Art sehr wohl wesentlich sein k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Im Bereich der Berufskrankheitenliste interessiert dies weniger, weil hier nicht kausal gedacht wird, sondern nach Liste.<\/p>\n<p>Wird die Erweiterung der Liste sozialpolitisch verhindert, geht der Gesch\u00e4digte leer aus.<\/p>\n<p>Die Anforderungen einer Berufskrankheit nach neuer Erkenntnis im Einzelfall, die bis zur Verordnungsreife gediehen sein mu\u00df, um Anerkennung zu finden, kann der Normalsterbliche nicht erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>Dabei handelt es sich um den h\u00f6chsten Beweisgrad, der bekannt ist, n\u00e4mlich die Verordnungsreife im Sinne der Berufskrankheitenverordnung.<\/p>\n<p>So werden nicht einmal bei einem Marmorschleifer, der dies \u00fcber die Jahrzehnte getan hat, trotz \u00e4rztlicher Zusammenhangsdiagnose neue Erkenntnisse dahingehend anerkannt, da\u00df dieser Betroffene seine COPD, d.h. sein obstruktives Asthmabronchiale, durch die schlimme Berufsarbeit erlitten hat mit der Folge schwerer Atemnot.<\/p>\n<p>Die Leistung, welche die Berufsgenossenschaft bei Anerkennung schulden w\u00fcrde, k\u00f6nnte die Verletztenvollrente sein und ein Pflegegeld sowie die Heilbehandlung.<\/p>\n<p>Erinnert sei an das Referat des amerikanischen Pathologen Prof. Suzuki vom Mount Sinaihospital in New York, welches in Bochum gehalten wurde, wo der Sachverst\u00e4ndige berichtete, Asbest in Ratten injiziert zu haben, mit der unbestreitbaren Folge, da\u00df die Asbestfasern auf alle Organe einwirkten bzw. diese erreichten.<\/p>\n<p>Demgegen\u00fcber ist bei den Asbesterkrankungen der Entsch\u00e4digungsansatz f\u00fcr den Menschen partiell ausgelegt, mag es sich um die Lunge oder Pleura handeln.<\/p>\n<p>Eine Erkrankung des Blutes wiederum wird nicht als Asbestfolge anerkannt.<\/p>\n<p>Hier k\u00e4me die Berufskrankheit Nr. 1303 ins Spiel, die Benzolerkrankung.<\/p>\n<p>Rechtsanwalt<br \/>\nFachanwalt f\u00fcr Sozialrecht<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Die Bildung von Mesotheliomerkrankungen - 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