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Battenstein & Battenstein aus Düsseldorf
Pressemitteilung - die story:
Leiche ohne Papiere - Arbeitsunfall .... hier klicken
European
Conference on Asbestos - Rome, 04. 06.12.2006 .... hier
klicken
Wichtig:
Aufruf:
1. An
die 2000 Asbestosen werden jährlich von der Berufsgenossenschaft
als Berufskrankheit anerkannt, aber nur in einem geringen Teil
der Fälle Verletztenrente gewährt.
Lassen
Sie sich dies als Betroffener nicht gefallen.
Bestehen
Sie auf Ihrer Verletztenrente, das heißt, auf Einhaltung
einer abstrakten Schadensberechnung, wie es das Gesetz vorsieht.
Wenden
Sie sich an unsere Seite "www.asbestmassenklage.de",
damit Ihr Fall geprüft werden kann und Ihnen zu Ihrem Recht
gegenüber der Berufsgenossenschaft verholfen wird.
Nur
vereinte Anstrengungen werden zum Erfolg führen.
2. Ihr
Mann ist an Asbestlungenkrebs bei Vorliegen von mindestens 25
Asbestfaserjahren vor dem Listenstichtag 01.04.1988 verstorben
und die Berufsgenossenschaft verweigert Ihnen die Zahlung von
Witwen- und Waisenrente.
Lassen
Sie sich dies nicht gefallen.
Bestehen
Sie auf der Witwen- und Waisenrente, das heißt auf der
Anwendung der Vorschrift zur Berufskrankheit nach neuer Erkenntnis
im Einzelfall.
Melden
Sie sich bei www.asbestmassenklage.de,
damit Ihr Fall geprüft werden kann und Ihnen zu Ihrem Recht
verholfen wird.
Nur
vereinte Anstrengungen werden zum Erfolg führen.
Battenstein
& Battenstein, Rechtsanwälte in Düsseldorf. Behalten
Sie die Begründung Ihres Widerspruchs oder ggf. Ihrer Klage
Ihrem Anwalt vor.
Achtung:
Die Widerspruchsfrist beträgt bei ordnungsgemäßer
Rechtsbehelfsbelehrung einen Monat.
An die
100.000 Berufskrankheiten werden jährlich gemeldet. Nur
der geringste Teil hiervon wird auch entschädigt.
Die
Durchsetzung etwaiger Ansprüche im Falle einer beruflich
bedingten Erkrankung sollte dringend unter Inanspruchnahme anwaltlicher
Hilfe erfolgen.
Dies
schon deshalb, weil der Laie eine Vielzahl möglicher Ansprüche
gar nicht kennt. Diese Leistungen werden ihm dann ungerechtfertigter
Weise nicht zuteil, da er über sie in aller Regel nicht
aufgeklärt wird.