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Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwalt Battenstein & Battenstein in Düsseldorf

Willkommen auf der Internet Homepage der Rechtsanwälte Battenstein & Battenstein aus Düsseldorf

Wichtig:

Aufruf:

1. An die 2000 Asbestosen werden jährlich von der Berufsgenossenschaft als Berufskrankheit anerkannt, aber nur in einem geringen Teil der Fälle Verletztenrente gewährt.

Lassen Sie sich dies als Betroffener nicht gefallen.

Bestehen Sie auf Ihrer Verletztenrente, das heißt, auf Einhaltung einer abstrakten Schadensberechnung, wie es das Gesetz vorsieht.

Wenden Sie sich an unserer Seite unter www.asbestmassenklage.de, damit Ihr Fall geprüft werden kann und Ihnen zu Ihrem Recht gegenüber der Berufsgenossenschaft geholfen wird.

Nur vereinte Anstrengungen werden zum Erfolg führen.

2. Ihr Mann ist an Asbestlungenkrebs bei Vorliegen von mindestens 25 Asbestfaserjahren vor dem Listenstichtag 01.04.1988 verstorben und die Berufsgenossenschaft verweigert Ihnen die Zahlung von Witwen- und Waisenrente.

Lassen Sie sich dies nicht gefallen.

Bestehen Sie auf der Witwen- und Waisenrente, das heißt auf der Anwendung der Vorschrift zur Berufskrankheit nach neuer Erkenntnis im Einzelfall.

Melden Sie sich bei www.asbestmassenklage.de, damit Ihr Fall geprüft werden kann und Ihnen zu Ihrem Recht verholfen wird.

Nur vereinte Anstrengungen werden zum Erfolg führen.

Battenstein & Battenstein, Rechtsanwälte in Düsseldorf. Behalten Sie die Begründung Ihres Widerspruchs oder ggf. Ihrer Klage Ihrem Anwalt vor.

Achtung: Die Widerspruchsfrist beträgt bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung einen Monat.

An die 100.000 Berufskrankheiten werden jährlich gemeldet. Nur der geringste Teil hiervon wird auch entschädigt.

Die Durchsetzung etwaiger Ansprüche im Falle einer beruflich bedingten Erkrankung sollte dringend unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe erfolgen.

Dies schon deshalb, weil der Laie eine Vielzahl möglicher Ansprüche gar nicht kennt. Diese Leistungen werden ihm dann ungerechtfertigter Weise nicht zuteil, da er über sie in aller Regel nicht aufgeklärt wird.

 



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Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Ausübung des Berufes als Rechtsanwalt finden Sie in der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung sowie der Berufsordnung für Rechtsanwälte.
Berufsrechtliche Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)
- Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union
Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter http:// www.brak.de/seiten/06.php#tdg eingesehen werden
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