Schwerpunkte
unserer Tätigkeit bilden die Bearbeitung von jedweden Arbeits-
und Wegeunfällesowie Berufskrankheiten.
Die
Betroffenen wissen sehr oft nicht, welche Ansprüche ihnen
zustehen. Daher bleiben viele Fälle bis heute zu unrecht
unentschädigt. Die Beratung in derartigen Fällen dürfte
den allgemein ausgerichteten Rechtsanwalt, der in diesem Gebiet
nicht spezialisiert ist, regelmäßig überfordern,
da diese sehr spezielle rechtliche Problematik von der juristischen
Ausbildung in Universität und Praxis oftmals nicht erfaßt
wird.
Unser
besonderes Engagement dient in den oftmals äußerst
tragischen Rechtsfällen der Verfolgung und Verwirklichung
aller denkbaren Ansprüche der von Unfällen und Berufskrankheiten
Betroffenen.
Insbesondere
die meisten Berufskrankheiten bleiben derzeit unentschädigt.
Vielfach werden die Betroffenen um ihr Recht gebracht, weshalb
wir neuerdings die Erhebung von Massenklagen beabsichtigen,
um dem in diesen Angelegenheiten uneinsichtigen Gesetzgeber,
der Rechtssprechung, die Entschädigungsregelungen mit fadenscheinigen
Argumenten abzulehnen neigt und nicht zuletzt der Öffentlichkeit
den dringenden Regelungs-, Handlungs- und Entschädigungsbedarf
vor Augen zu führen.