die story: Leiche ohne Papiere
Ein Toter im Freizeitpark
Kernwasserwunderland
Sendung: 13.10.2003,
22.45 23.00 Uhr WDR-Fernsehen (link - hier klicken)
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Die Anwaltskanzlei Battenstein & Battenstein darf mitteilen,
daß im heutigen Berufungstermin ein berufsgenossenschaftliches
Anerkenntnis erreicht werden konnte, also den Fall als Arbeitsunfall
anzuerkennen und zu entschädigen.
Der Ehemann der Klägerin
und Vater von zwei minderjährigen Kindern, ein Kasache,
wurde am 16.11.2000 gegen 6.00 Uhr auf dem Gelände des
Freizeitparks Kernwasserwunderland (ehemals Atomkraftwerk in
Kalkar) tot aufgefunden.
Der Versicherte war
bei Abbrucharbeiten aus etwa 20 m Höhe abgestürzt,
als sich ein Eisenträger löste.
Bis zum heutigen
Tag hatten die beteiligten Berufsgenossenschaften, d.h. die
Bau-Berufsgenossenschaft Wuppertal und die Maschinenbau- und
Metall-Berufsgenossenschaft eine Eintrittspflicht verneint.
Nunmehr haben die
Witwe und die Waisen Anspruch auf Hinterbliebenenrenten, auf
40 % Witwenrente also und jeweils 20 % Waisenrente.