Rechtsanwaltskanzlei Battenstein | Arbeitsunfall - Berufsgenossenschaft

Arbeitsunfall


P R E S S E E R K L Ä R U N G



„die story: Leiche ohne Papiere“

Ein Toter im Freizeitpark Kernwasserwunderland
Sendung: 13.10.2003, 22.45 – 23.00 Uhr WDR-Fernsehen (link - hier klicken)
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Die Anwaltskanzlei Battenstein & Battenstein darf mitteilen, daß im heutigen Berufungstermin ein berufsgenossenschaftliches Anerkenntnis erreicht werden konnte, also den Fall als Arbeitsunfall anzuerkennen und zu entschädigen.

Der Ehemann der Klägerin und Vater von zwei minderjährigen Kindern, ein Kasache, wurde am 16.11.2000 gegen 6.00 Uhr auf dem Gelände des Freizeitparks Kernwasserwunderland (ehemals Atomkraftwerk in Kalkar) tot aufgefunden.

Der Versicherte war bei Abbrucharbeiten aus etwa 20 m Höhe abgestürzt, als sich ein Eisenträger löste.

Bis zum heutigen Tag hatten die beteiligten Berufsgenossenschaften, d.h. die Bau-Berufsgenossenschaft Wuppertal und die Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft eine Eintrittspflicht verneint.

Nunmehr haben die Witwe und die Waisen Anspruch auf Hinterbliebenenrenten, auf 40 % Witwenrente also und jeweils 20 % Waisenrente.

 


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Datum: 04.04.2008

 

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