Rechtsanwalt & Rechtsanwältin Battenstein | Fachanwalt für Sozialrecht |

 

Arbeitsunfälle

 

Asbest-
erkrankungen

 

Wegeunfälle

©
Rechtsanwälte

Battenstein & Battenstein


Eingang

European Conference on Asbestos
Rome, 04. – 06.12.2006

Berufskrankheiten

 

Pressemitteilung


Rechtsanwaltskanzlei Battenstein & Battenstein

Rechtsanwälte
Battenstein & Battenstein

Tel: 0211 / 57 35 78
Fax: 0211 / 55 10 27

kanzlei@battenstein.de

 

 


Wichtig


Aufruf:

1. An die 2000 Asbestosen werden jährlich von der Berufsgenossenschaft als Berufskrankheit anerkannt, aber nur in einem geringen Teil der Fälle Verletztenrente gewährt.

Lassen Sie sich dies als Betroffener nicht gefallen.

Bestehen Sie auf Ihrer Verletztenrente, das heißt, auf Einhaltung einer abstrakten Schadensberechnung, wie es das Gesetz vorsieht.

Wenden Sie sich an www.asbestmassenklage.de, damit Ihr Fall geprüft werden kann und Ihnen zu Ihrem Recht gegenüber der Berufsgenossenschaft geholfen wird.

Nur vereinte Anstrengungen werden zum Erfolg führen.

2. Ihr Mann ist an Asbestlungenkrebs bei Vorliegen von mindestens 25 Asbestfaserjahren vor dem Listenstichtag 01.04.1988 verstorben und die Berufsgenossenschaft verweigert Ihnen die Zahlung von Witwen- und Waisenrente.

Lassen Sie sich dies nicht gefallen.

Bestehen Sie auf der Witwen- und Waisenrente, das heißt auf der Anwendung der Vorschrift zur Berufskrankheit nach neuer Erkenntnis im Einzelfall.

Melden Sie sich bei www.asbestmassenklage.de, damit Ihr Fall geprüft werden kann und Ihnen zu Ihrem Recht verholfen wird.

Nur vereinte Anstrengungen werden zum Erfolg führen.

Battenstein & Battenstein, Rechtsanwälte in Düsseldorf Ihres Widerspruchs oder ggf. Ihrer Klage Ihrem Anwalt vor.

Achtung: Die Widerspruchsfrist beträgt bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung einen Monat.

Rechtsanwalt Rolf Battenstein
Leostr. 21
40545 Düsseldorf
Telefon: 0211 573578
Fax: 0211 551027
E-Mail: kanzlei@battenstein.de

An die 100.000 Berufskrankheiten werden jährlich gemeldet. Nur der geringste Teil hiervon wird auch entschädigt.

Die Durchsetzung etwaiger Ansprüche im Falle einer beruflich bedingten Erkrankung sollte dringend unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe erfolgen.

Dies schon deshalb, weil der Laie eine Vielzahl möglicher Ansprüche gar nicht kennt. Diese Leistungen werden ihm dann ungerechtfertigter Weise nicht zuteil, da er über sie in aller Regel nicht aufgeklärt wird.


Home | Wir über uns | Die Kanzlei | Rechtsanwälte | Schwerpunkte | Rechtsgebiete | Berufskrankheiten | Arbeitsunfälle | Wegeunfälle | Arbeitsrecht | Sozialrecht | Publikationen | Kontakt | Linksammlung

© Rechtsanwälte Battenstein & Battenstein

RECHTSANWALTSKANZLEI
BATTENSTEIN & BATTENSTEIN


Leostr. 21
40545 Düsseldorf (Oberkassel)
Bundesrepublik Deutschland
Tel: 0211 / 57 35 78
Fax: 0211 / 55 10 27
kanzlei@battenstein.de

Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer:

Rechtsanwaltskammer Düsseldorf (RAK)
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Scheibenenstr. 17
40479 Düsseldorf
Bundesrepublik Deutschland
Tel: 0211 495 020
Fax: 0211 495 0228
rak-ddorf@daternet.de

Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Ausübung des Berufes als Rechtsanwalt finden Sie in der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung sowie der Berufsordnung für Rechtsanwälte.
Berufsrechtliche Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)
- Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union
Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter http:// www.brak.de/seiten/06.php#tdg eingesehen werden
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Rolf Battenstein
Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Angabe gemäß Anbieterkennzeichnung des TMG (Telemediengesetz)
Alle Rechte vorbehalten. Die auf der Website verwendeten Texte, Bilder, Grafiken, Metatags, Dateien usw. unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums. Ihre Weitergabe, Veränderung, gewerbliche Nutzung oder Verwendung in anderen Websites oder Medien ist nicht gestattet.
Datum: 04.04.2008

Webdesign und Webmarketing - Sellgrad & Köppl Webdesign